Corona-Pandemie: Beschränkung sozialer Kontakte – Kontrollen im gesamten Stadtgebiet

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Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 +++ Soziale Kontakte einschränken – Einsatzkräfte berichten von ruhiger Lage +++ Auflagen zur Hygiene und Steuerung des Zutritts für geöffnete Einrichtungen +++ Erreichbarkeit Servicecenter – Aktuelles auf www.kassel.de/corona

 

Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19, verursacht durch den Erreger SARS-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren, im Bereich des Gesundheitsamts Region Kassel (Stand: Montag, 23. März, 10 Uhr, Vergleich zum Freitag):

 

Stadt Kassel: 43 (+5) infizierte Personen

Landkreis Kassel: 44 (+6) infizierte Personen

Sechs der infizierten Personen werden derzeit in Krankenhäusern behandelt, drei davon auf Intensivstationen. Alle anderen befinden sich ebenso wie die Kontaktpersonen in häuslicher Isolation.

Der relativ moderate Anstieg der Fallzahlen ist auch darauf zurückzuführen, dass über das Wochenende nicht im sonst üblichen Umfang Tests durchgeführt und ausgewertet wurden. Es ist zu befürchten, dass mit Wochenbeginn die Zahlen wieder spürbar steigen werden.

Bisher wurden sowohl die Infizierten als auch die Kontaktpersonen täglich durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Zahl der Betroffenen kann das so nicht mehr erfolgen, die Zahl der Kontaktpersonen liegt im hohen dreistelligen Bereich. Die Infizierten werden auch weiterhin regelmäßig durch das Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert.

 Soziale Kontakte einschränken – Einsatzkräfte berichten von ruhiger Lage

Das Land Hessen hat wegen der Ausbreitung des Coronavirus am Sonntag, 22. März 2020, ein weitgehendes Kontaktverbot erlassen. Danach ist der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

„Insgesamt berichten die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes von einer ruhigen Lage. Ein sehr großer Teil der Menschen in Kassel ist besonnen und hält sich an die Vorgaben für Zusammenkünfte“, erklärte Oberbürgermeister Christian Geselle. An drei Stellen wurden am Wochenende Gruppen festgestellt, die jeweils aus etwa einem Dutzend Jugendlicher bestanden. Nach Ansprache durch die Einsatzkräfte zeigten sich diese allerdings schnell einsichtig und lösten sich auf.

Bei den Kontrollen wurde auch festgestellt, dass sich zwei gastronomische Betriebe am Samstagabend nicht an die Schließungsverordnung gehalten hatten. Nach entsprechender Ansprache durch die Einsatzkräfte und auch Androhung von Sanktionen wurden diese schließlich geschlossen. „Wir beobachten die Lage fortlaufend, Einsatzkräfte sind weiterhin zu Kontrollen im Stadtgebiet unterwegs“, so Geselle weiter.

 

Auflagen zur Hygiene und Steuerung des Zutritts für geöffnete Einrichtungen

Aufgrund der Verordnungen der Landesregierung gilt nunmehr im Gebiet der Stadt Kassel zur Bekämpfung des Corona-Virus Folgendes:

Weiterhin geöffnet bleiben können:

Lebensmitteleinzelhandel, Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak- und E-Zigarettenläden, Zeitungsverkauf, Blumenläden, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte.

Entscheidend dafür, ob ein Geschäft zu den zuvor aufgezählten gehört, ist der Schwerpunkt im Sortiment. Auch hinsichtlich des Großhandels und des Online-Handels bestehen weiterhin keine Einschränkungen.

Bei Öffnung dieser Einrichtungen sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene zu beachten, weiterhin sind Zutrittssteuerung und Vermeidung von Warteschlangen zu gewährleisten. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ist sicherzustellen, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.

Die aufgezählten Bereiche können auch an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet werden, jedoch nicht am Karfreitag und an den Osterfeiertagen.

Gaststätten, Mensen, Hotels und andere Gewerbe dürfen Speisen und Getränke nur zur Abholung oder Lieferung anbieten. Bei der Abholung von Speisen und Getränken ist sicherzustellen, dass die Speisen und Getränke ohne Wartezeit zur Verfügung stehen oder die Warteplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet ist, geeignete Hygienemaßnahmen getroffen werden und Aushänge zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen erfolgen.

Dienstleistungen und Handwerkstätigkeiten können – mit Ausnahme der Copyshops, Internetcafés und ähnlichen Einrichtungen, der Hundeschulen und der Hundesalons, der Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (wie Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe) – unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, insbesondere zu Kontakten und Einhaltung des Sicherheitsabstandes (1,5 Meter) erbracht werden. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Beratungsleistungen psychosozialer, rechtlicher, seelsorgerischer oder ehrenamtlicher Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen sollen möglichst ohne unmittelbaren persönlichen körperlichen Kontakt und unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene erfolgen.

 

Für Zusammenkünfte gilt Folgendes:

  • Der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes ist auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.
  • Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
  • Zu beachten ist, dass bei Begegnungen mit anderen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.
  • Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
  • Zusammenkünfte von Personen, die aus geschäftlichen, beruflichen, dienstlichen oder betreuungsrelevanten Gründen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, sowie Sitzungen und Gerichtsverhandlungen, die Begleitung und Betreuung minderjähriger oder unterstützungsbedürftiger Personen, Zusammenkünfte im öffentlichen Personennahverkehr und vergleichbare Betriebe und Einrichtungen, in denen ein bestimmungsgemäßes Zusammentreffen für kurze Zeit unvermeidbar ist, die Abnahme von Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen und Blutspenden bleiben jedoch weiterhin möglich.

Der öffentliche Personennahverkehr fährt weiterhin nach dem lageangepassten Fahrplan.

Außerdem sind die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene bei jeglichen Zusammentreffen zu beachten.

 

Erreichbarkeit Servicecenter – Aktuelles auf www.kassel.de/corona

Informationen zum Thema Corona gibt die Stadt Kassel über das Servicecenter. Wegen der besonderen Situation hat das Servicecenter seine Kapazitäten aufgestockt und ist nicht nur unter der üblichen Rufnummer 115, sondern auch unter 0561/787-1900 zu erreichen. Allerdings kann es auch dort aufgrund der Vielzahl von Anrufen zu Wartezeiten kommen. Das Servicecenter ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar.

Aktuelle Informationen gibt es fortlaufend auf www.kassel.de/corona.


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