Auswirkungen der Corona-Pandemie: Stadt Kassel untersagt Zusammenkünfte ab 150 Personen – Weitere Einrichtungen geschlossen

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Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 +++ Zusammenkünfte ab 150 Personen untersagt +++ Erste Kontrollen nach Einschränkungen – Dank für Verständnis +++ Urlaubssperre für versorgungskritische Berufsgruppen +++ ÖPNV wird aufrechterhalten – Fahrplan angepasst +++ Stadt richtet umfangreich Telearbeitsplätze ein +++ Servicecenter auch am Sonntag telefonisch erreichbar unter 0561/787 1900 +++ Aktuelle Informationen auf www.kassel.de/coronavirus

Übersicht der bestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19, verursacht durch den Erreger SARS-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren, im Bereich des Gesundheitsamts Region Kassel:

Stadt Kassel: 10 infizierte Personen

Landkreis Kassel: 11 infizierte Personen

Eine der infizierten Personen wird derzeit in einem Krankenhaus behandelt. Alle anderen befinden sich ebenso wie die bislang etwa 420 Kontaktpersonen in häuslicher Isolation. Sowohl die Infizierten als auch die Kontaktpersonen, werden bisher täglich durch das Gesundheitsamt kontaktiert.

Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Zahl der Betroffenen sei aber davon auszugehen, dass die Kapazitäten auf Dauer nicht ausreichen werden. Die Kontaktpersonen werden dann nicht mehr tägliche Anrufe erhalten, sondern diese tragen für sich selbst Verantwortung.

 

Zusammenkünfte ab 150 Personen untersagt

Außerdem hat der Verwaltungsstab unter Leitung von Oberbürgermeister Christian Geselle weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben beschlossen: Zusammenkünfte ab einer Zahl von 150 Personen werden ab Sonntag, 15. März 2020, bis einschließlich 30. April 2020 untersagt. Das trifft auch auf private Veranstaltungen zu. Nicht betroffen davon sind Einzelhandelsbetriebe, Betriebstätten, Restaurants und Gastronomiebetriebe.

Bei Zusammenkünften von weniger als 150 Personen gelten für Betreiber die Auflagen, dass Teilnehmer sich lückenlos registrieren müssen und ausreichend Schutz vor weiteren Infektionen gewährleisten. Zudem sind die Betreiber aufgerufen, für entsprechende Hygienemaßnahmen zu sorgen. Handlungsleitend dafür sind unter anderem die „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile

Zudem ist der Betrieb folgender Einrichtungen durch Individualverfügungen ab 15. März bis 30. April 2020 untersagt worden: Bowlinganlagen, Fitnesscenter, Tanzschulen, Kulturzentren, Stadtteilzentren, private Theater und Konzerteinrichtungen, Museen, Ausstellungshäuser, Spielhallen, Wettbüros, die Spielbank, Bäder und Kurhessentherme. Für den Vereinssport ist der Spiel- und Trainingsbetrieb vorerst komplett ausgesetzt worden.

Erste Kontrollen nach Einschränkungen – Dank für Verständnis

Nach den ersten am Donnerstag ausgesprochenen Einschränkungen für das öffentliche Leben hat die Stadt Kassel mit Unterstützung der Polizei Einrichtungen kontrolliert, inwiefern die Untersagungen eingehalten worden sind. Nach den Erkenntnissen der Einsatzkräfte seien deutlich weniger Menschen auf den Straßen und in den Einrichtungen unterwegs gewesen.

„Die Menschen in Kassel und auch die Betreiber der betroffenen Einrichtungen haben sich sehr besonnen und auch umsichtig verhalten. Viele haben ihre Betriebe auch ohne eine entsprechende behördliche Anordnung geschlossen oder von sich aus eingeschränkt“, berichtete Ordnungsdezernent Dirk Stochla.

„Wir möchten uns ausdrücklich bei allen für das Verständnis bedanken“, erklärte Oberbürgermeister Christian Geselle. „Wenn wir weiterhin gemeinsam so besonnen vorgehen, bin ich zuversichtlich, dass wir diese schwierige Situation gemeinsam meistern.“

 

Urlaubssperre für versorgungskritische Berufsgruppen

Das Land Hessen hat per Eilverordnung verfügt, dass für Beschäftigte in Berufen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besondere Regularien gelten. Kehren diese von Reisen aus vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikogebieten zurück, gilt für diese grundsätzlich eine zweiwöchige Isolation in den heimischen vier Wänden.

Auch vor diesen Hintergrund hat Oberbürgermeister Christian Geselle eine Urlaubssperre für Beschäftigte in versorgungskritischen Berufen angeordnet. Dazu zählen unter anderem Feuerwehrleute, aber auch Beschäftigte der Rettungsdienste und Krankenhäuser.

ÖPNV wird aufrechterhalten – Fahrplan angepasst

Die Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) wird den Öffentlichen Nahverkehr aufrechterhalten, allerdings werden Busse und Bahnen ab der kommenden Woche nach einem lageangepassten Fahrplan fahren. Zudem werden die Hygienemaßnahmen noch einmal verstärkt.

Stadt richtet umfangreich Telearbeitsplätze ein

Auch für die internen Abläufe bei der Stadt Kassel hat der Verwaltungsstab weitere Maßnahmen beschlossen. Kurzfristig richtet die Abteilung Informationstechnologie umfangreich Telearbeitsplätze ein, damit Beschäftigte ihre Tätigkeiten, für die nicht zwingend eine Präsenz im Rathaus erforderlich ist, auch von zu Hause aus erledigt werden können.

Kontakt zur Stadt Kassel

Informationen zum Thema Corona gibt die Stadt Kassel über das Servicecenter. Wegen der besonderen Situation wird das Servicecenter auch am Sonntag, 15. März, telefonisch von 9 bis 16 Uhr erreichbar sein. Aus technischen Gründen ist es allerdings nur möglich, das Servicecenter unter der Rufnummer 05 61/787 1900 zu erreichen.

Ab Montag, 16. März 2020, erhalten Bürgerinnen und Bürger wieder unter der Servicerufnummer 115 wie gewohnt Informationen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ab sofort verstärkt auf das städtische Onlineangebot zurückzugreifen. Dort werden Informationen auf www.kassel.de/coronavirus fortlaufend aktualisiert.


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