Windkrafturteil des Verwaltungsgerichts Gießen

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BUND und NABU fordern Regierungspräsidium zur Berufung auf  

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Wetzlar – Die Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) fordern das Regierungspräsidium Darmstadt auf, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22.01.2020 zur Windkraftanlage bei Butzbach Berufung einzulegen.

Gabriela Terhorst, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND Hessen, meint: “Wir würden es sehr begrüßen, wenn schnell Rechtssicherheit hergestellt werden würde. Nur durch die Berufung käme es zur erforderlichen rechtlichen Klarstellung.”

Gerhard Eppler, Vorsitzender des NABU Hessen, ergänzt: “Wir sind überzeugt, dass der Ausbau der Windenergie im bestehenden Rechtsrahmen mit dem Artenschutz vereinbar ist.”

Ein Ausbau der Windenergie ist aus Sicht von BUND und NABU auch in Hessen unabdingbar, um die Energiewende zu vollziehen und die Gefahren der Klimaerwärmung zu verringern. Mit der rechtsverbindlichen Ausweisung von Windkraftvorranggebieten hat die Landesregierung eine gute Voraussetzung geschaffen, um die Konflikte zwischen dem Naturschutz und der Windkraft zu minimieren.

BUND und NABU halten es wichtig, dass die Windkraft in den Vorrangebieten realisiert und der günstige Erhaltungszustand der Vogel- und Fledermausarten gesichert wird.  Dazu ist jedoch auch erforderlich, weitere aktive Maßnahmen für die windkraftrelvanten Arten abseits der Windkraftvorrangflächen zur Stärkung der Populationen durchzuführen.// NABU


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