Wohngeldreform ist im Januar in Kraft getreten

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Auswirkungen auf die Höhe des Wohngeldes kann eine vom Bundeskabinett beschlossene Wohngeldreform mit sich bringen. Die Reform ist ab 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Darauf hat jetzt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Ilona Friedrich hingewiesen. Die Erhöhung der Miethöchstbeträge und der Freibeträge kann zudem individuell mit sich bringen, dass jetzt ein Wohngeldanspruch besteht, wenn früher Absagen erteilt wurden.  Auch andere Faktoren, wie geringerer Verdienst oder Veränderungen in der Haushaltsgröße, können zu einem Anspruch führen.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Die Kosten werden von Bund und Land jeweils zur Hälfte getragen.

Durch die Neuregelung wurden die bestehenden Mietstufen in der Höhe neu festgesetzt, so dass sich das Wohngeld erhöht. Für Kommunen mit besonders hohem Mietniveau wurde eine zusätzliche Mietstufe eingeführt. Außerdem wird es ab 2022 alle zwei Jahre eine Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung der Mieten und Einkommen geben.

Der Freibetrag für Menschen mit einer Schwerbehinderung (GdB 100 oder bei gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege) wurde von 1.500 Euro auf 1.800 Euro erhöht. Außerdem wird ein Betrag von bis zu 6.540 Euro im Jahr bei der Wohngeldermittlung nicht angerechnet, wenn Unterhaltszahlungen an ein pflegebedürftiges Haushaltsmitglied für die Bezahlung einer Pflegeperson aufgewendet werden. Regelmäßige Sach- und Geldleistungen von gemeinnützigen Organisationen, z. B. Stiftungen, oder von natürlichen Personen bleiben ebenfalls bis zu einem Betrag von 480 Euro pro Jahr anrechnungsfrei.

Antragsformulare sind im Sozialamt, Abteilung Wohngeld, Wilhelmstraße 6, 34117 Kassel, an der Information im Rathaus sowie im Bürgerbüro im Rathaus zu erhalten.  Die Formulare stehen zudem online unter www.kassel.de zur Verfügung.

Dem Wohngeldantrag sind Unterlagen, wie zum Beispiel der Mietvertrag und aktuelle Einkommensnachweise beizufügen. Damit nichts vergessen wird, sollte vor Antragstellung telefonisch Kontakt zum Servicecenter der Stadt Kassel unter der 115 aufgenommen werden.

Der Antrag kann im Sozialamt, Abteilung Wohngeld, Wilhelmstraße 6, 34117 Kassel, gestellt werden. Für ein persönliches Gespräch stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörde montags, mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 10:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung zur Verfügung

 


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