Gebäude Holländische Straße 42 – Stadt ergreift weitere Sicherungsmaßnahmen

Estimated read time 3 min read
[metaslider id=10234]
Weitere Schäden am Gebäude Holländische Straße 42
©Stadt Kassel
Neue Schäden erfordern weitere Sicherungsmaßnahmen.

In der Nacht vom 22. auf den 23. Januar 2020 ist es im Bereich der mittlerweile gesicherten Rückwand zu einem weiteren Schaden gekommen. Offenbar ist der bis dahin verbliebene Rest der abgestürzten Innenwand im dritten Obergeschoss herabgefallen und hat dabei einen Teil der Rückwand beschädigt. Durch das dadurch neu entstandene Loch ist nun der oberste Teil der beschädigten Rückwand einsturzgefährdet, während der untere Teil durch die von der Stadt Kassel angeordneten Maßnahmen gesichert ist.

Oberste Priorität der weiteren Maßnahmen hat jetzt die Sicherung des Nachbargrundstücks durch ein Schutzgerüst. Hierzu wird ein Feld entlang der Rückwand des Nachbargebäudes errichtet und verankert. Im 90°-Winkel dazu werden voraussichtlich zwei Felder entlang der Grundstücksgrenze angebaut und diagonal mit dem ersten Feld verstrebt. Die Bauhöhe des Gerüstes wird mindestens fünf Gerüstetagen (ca. 10 Meter) betragen, eventuell wird aber bis zur Traufhöhe des Gebäudes Nr. 44 (ca. 12 – 14 Meter) eingerüstet. Zum Schutz vor Kleinteilen wird das Gerüst mit einem Netz versehen. Darüber hinaus wird die Nutzung der Terrasse und der angrenzenden Balkone des angrenzenden Gebäudes untersagt werden müssen.

Die beauftragte Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft des Nachbargebäudes wurde unverzüglich durch die Bauaufsicht der Stadt Kassel über die Gefahrenlage in Kenntnis gesetzt. Diese wird die Eigentümer sowie die betroffenen Nutzer schnellstmöglich informieren.

Bereits nach den ersten, in der Nacht zum 11. auf den 12. Januar entstandenen Schäden hatte die Stadt gehandelt und einen Teil der Gebäuderückwand gesichert. Diese Kosten in einer Größenordnung von 8.000 bis 10.000 Euro hat die Stadt vorgestreckt und wird sie im Zuge der Ersatzvornahme der Eigentümergemeinschaft in Rechnung stellen. Die durch den aktuellen Schaden jetzt notwendig gewordene Sicherung des Nachbargrundstücks hat die Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft Holländische Straße 42 beauftragt. 

Neues Loch klafft in der Fassade
©Stadt Kassel
Seit der Nacht von 22. auf den 23. Januar klafft ein weiteres Loch in der rückwärtigen Fassade der Holländischen Straße 42.

Die Einrüstung an der Holländischen Straße hat ebenfalls der Eigentümer veranlasst und einen Architekten und einen Statiker mit einem Gutachten beauftragt. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Es bildet die Grundlage, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

 

Hintergrund:

Das Gebäude Holländische Straße 42 steht seit Jahren leer und ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Bereits in den vergangenen Jahren hat die Stadt Kassel mehrfach vom Eigentümer Maßnahmen zur Sicherung der Gebäudehülle eingefordert.

Die damalige Hausverwaltung schloss die offenen Fenster und sicherte das Gebäude gegen unbefugtes Betreten.

Allerdings haben sich immer wieder Unbefugte Zutritt verschafft.

Das Gebäude wurde durch Vandalismus und Brandstiftung stark in Mitleidenschaft gezogen.

2015 gab es daraufhin von Seiten des Bauherrn den Wunsch nach Abriss. Hierfür sollte ein Abbruchantrag sowie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung eingereicht werden.

Weder Abbruchantrag noch die Wirtschaftlichkeitsberechnung liegen der Stadt bis heute vor.

Erforderliche Sanierungsarbeiten durch den Eigentümer wurden seitdem nicht durchgeführt.

documenta-Stadt Kassel


[metaslider id=20815]
Danke für das Titelbild/Übersichtsaufnahme an ©Google Earth

More From Author

+ There are no comments

Add yours

Wir freuen uns über Kommentare