IHK-Mitgliedsunternehmen erhalten zwei Millionen Euro zurück

Estimated read time 2 min read
[metaslider id=10234]

Einmalig für das Jahr 2019
IHK-Mitgliedsunternehmen erhalten zwei Millionen Euro zurück


Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg erstattet zwei Millionen Euro an die beitragszahlenden IHK-Mitgliedsunternehmen zurück. Das haben die in der Vollversammlung versammelten Unternehmer aus den Branchen Industrie, Handel und Dienstleistungen am Donnerstagabend beschlossen. „Unsere oberste Maxime lautet stets, als Treuhänder mit den IHK-Beiträgen äußerst sorgfältig zu wirtschaften und transparent mit ihnen umzugehen“, sagen IHK-Präsident Jörg Ludwig Jordan und Hauptgeschäftsführerin Sybille von Obernitz. „Dazu gehört selbstverständlich auch, Rücklagen aufzulösen, wenn sie ihre Zweckbindung verlieren oder Bedarfe sich ändern.“    
Auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben und einer sparsamen Haushaltsführung überprüfen sowohl das IHK-Hauptamt als auch die IHK-Gremien stetig die Höhe und Angemessenheit der Rücklagen. So haben sich das Präsidium einstimmig, der Haushaltsausschuss mit großer Mehrheit für den Vorschlag des Präsidenten und der Hauptgeschäftsführerin ausgesprochen. Die Vollversammlung ist dem Vorschlag mit großer Mehrheit gefolgt und hat sich für die Beitragsrückgewähr entschieden. Damit erfolgt diese einmalig für das Jahr 2019 und wird bei den Dezember-Bescheiden berücksichtigt, die in den nächsten Tagen verschickt werden.  
In der Vergangenheit hat die IHK circa eine Million Euro für den Erwerb einer Immobilie in Marburg vorgehalten – ein Plan, der in Abstimmung mit den in der dortigen IHK-Regionalversammlung engagierten Unternehmern nach eingehender Prüfung auf Basis der
örtlichen Immobilien-Entwicklung nun nicht mehr als zielführend betrachtet wird. Darüber hinaus werden weitere Rücklagen an die Bedarfe angepasst.  
Die IHK ist eine Solidargemeinschaft von großen und kleinen Unternehmen. So ist über die Hälfte der 86.000 IHK-zugehörigen Firmen aufgrund niedriger Gewinne oder Gewerbeerträge vom Beitrag befreit – dennoch können sie das komplette Dienstleistungsangebot nutzen. Über die Höhe der Grundbeiträge und Umlagen sowie der Gebühren und die Finanzierung besonderer Aktivitäten entscheiden die in die IHK-Vollversammlung gewählten Unternehmer. Einen Überblick über die Finanzierung und die Mitgliedsbeiträge veröffentlichen die IHKs seit Jahren im Internet unter www.ihk-transparent.de


[metaslider id=20815]

More From Author

+ There are no comments

Add yours

Wir freuen uns über Kommentare