“Sicher Schwimmen Können” als oberstes Ziel der Schwimmausbildung neu definiert

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Bad Nenndorf (ots) – Wer in den vergangenen 40 Jahren in Deutschland das Schwimmen gelernt hat, kennt ihn: Den Deutschen Jugendschwimmpass, bzw. den Deutschen Schwimmpass. Seit 1977 standen diese Pässe für die Einheitlichkeit der Schwimmausbildung in den schwimmausbildenden Verbänden sowie den allgemeinbildenden Schulen. Wer die Leistungen des Schwimmabzeichens in Bronze für Jugendliche oder Erwachsene erfüllte, galt als bereit, sich im Wasser frei und sicher zu bewegen. Nun nimmt der BFS erstmals seit Einführung 1977 eine umfangreiche Aktualisierung dieses Systems vor. “In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Rahmenbedingungen für das Schwimmen lernen und lehren verändert. Zum einen gibt es neue Erkenntnisse zur Methodik und Didaktik, zum anderen sind die gesellschaftlichen Anforderungen komplexer geworden”, erläutert der BFS-Vorsitzende Helmut Stöhr. Ebenso sei deutlich geworden, dass die Ansprüche des außerschulischen und schulischen Schwimmunterrichtes in Teilen unterschiedlich seien.

Gemeinsame Standards festgelegt

Bei der Überarbeitung und in der Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz der Länder stand daher eine einheitliche Definition des “Sicher Schwimmen Könnens” als primäres Ziel der Schwimmausbildung im Fokus. “Dass dies gelungen ist, ist ein großer Erfolg für die Sicherheit der Schwimmer in Deutschland”, bilanziert Stöhr mit Blick auf die “Gemeinsame Erklärung der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) und des Bundesverbands zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) zum Ziel des Sicher Schwimmen Könnens in der schulischen und außerschulischen Schwimmausbildung.” Aus Sicht des BFS sei besonders zu begrüßen, dass durch die vereinbarten Standards eine wechselseitige Anerkennung von beurkundeten Leistungen weiterhin möglich ist und dass Schwimmlehrer in der Schule weiterhin die beliebten Schwimmabzeichen abnehmen dürfen.

Prüfungsleistungen vereinheitlicht

Was dabei geprüft wird, ist in Zukunft deutlich übersichtlicher. Die neue Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen ist erheblich dünner als bisher, da es künftig nur einen Deutschen Schwimmpass mit identischen Prüfungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geben wird, auch die Schwimmabzeichen werden vereinheitlicht. “Die Prüfungsleistungen selbst wurden neu formuliert und in Teilen konkretisiert oder auch – im Vergleich zum alten Jugendschwimmpass – etwas verschärft. Trotzdem sind alle diese Leistungen gut zu schaffen, sofern bei der Schwimmausbildung auf die Vermittlung der richtigen Technik Wert gelegt worden ist. In den Mitgliedsverbänden des BFS ist dies selbstverständlich gegeben”, ist sich Stöhr sicher. Ein weiterer Vorteil für Schwimmer: Im Zuge der Überarbeitung wurden auch Vorgaben des Deutsche Olympischen Sportbundes (DOSB) für das Sportabzeichen berücksichtigt. Daher ist die erfolgreiche Prüfungsleistung für das Schwimmabzeichen Gold künftig auch durch den DOSB für das Sportabzeichen in der Disziplinengruppe Ausdauer anerkannt.

Vorstellung in Dresden

Die neue Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen wurde durch den BFS nun erstmals anlässlich der Fachtagung der KMK “Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule – Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser” in Dresden am 4. und 5. Dezember 2019 präsentiert. Die dort vorgestellten neuen Lehr- und Lernmaterialien für den schulischen Schwimmunterricht sind aus Sicht des BFS ein weiterer Baustein für das Ziel des “Sicher Schwimmen Könnens”. “Sie ergänzen auf der schulischen Seite die bereits von KMK und BFS gemeinsam verabschiedeten Handlungsempfehlungen zum Schwimmunterricht, die in den Verbänden in die jeweiligen Ausbildungsvorschriften übertragen worden sind. Die Einführung der neuen DPO ist dann auf Seiten der Verbände der abschließende Schritt in diesem Gesamtprozess”, erläutert Stöhr.

Übergangsregelung bis Ende 2020

Die Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen wird in der neuen Fassung am 1.1.2020 in Kraft treten, alte Pässe und Urkunden werden dadurch aber nicht ungültig. Gleichzeitig gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in dem auch die alten Pässe und Urkunden noch verwendet werden dürfen. Ebenso können die alten Schwimmabzeichen für Jugendliche und Erwachsene in dieser Zeit noch weiter ausgegeben werden. Ab dem 1.1.2021 wird dann nur noch das bisherige Jugendschwimmabzeichen als Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze, Silber oder Gold Verwendung finden.

 

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