Gequälte Ferkel erheben Verfassungsbeschwerde / PETA-Aktion in Karlsruhe vom 19. November 2019

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PETA-Aktion vor dem Bundesverfassungsgericht anlässlich der Einreichung der Verfassungsbeschwerde. / © PETA Deutschland e.V.

Organisation initiiert rechtshistorisches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

 

Karlsruhe / Stuttgart, 19. November 2019 Aufruhr vor dem Bundesverfassungsgericht: Aktivisten mit Tiermasken haben sich versammelt und halten Schilder mit Forderungen wie „Klagerechte für Tiere!“ und „Recht auf Unversehrtheit!“ in die Luft.

 

Begleitet von dieser Aktion hat die Tierrechtsorganisation PETA heute im Namen von Schweinen, die für die Ernährungsindustrie ausgebeutet werden, Beschwerde eingereicht.

 

Dr. Christian Arleth (Rechtsanwalt bei PETA Deutschland) beim Einwurf der Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. / © PETA Deutschland.

Der Vorwurf: Die Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel sowie die ab dem Jahr 2020 zugelassene Betäubung der Tiere durch Landwirte mit dem zweifelhaften Narkosegas Isofluran sind verfassungswidrig.

 

Dass die betroffenen Ferkel selbst als Beschwerdeführer fungieren, ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein Novum.

 

PETA betont, dass sich das Beschwerderecht der Tiere schon heute aus der deutschen Rechtsordnung ableiten lässt.

 

Ziel der Einreichung ist es, dass dies vor Gericht explizit anerkannt wird.

 

Damit wäre der Weg dafür frei, dass Tieren künftig weitergehende fundamentale Grundrechte zugestanden werden können.  

 


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