Bundesregierung muss Tierversuchsrecht korrigieren

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Um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung tierschutzrechtlicher EU-Vorgaben abzuwenden, will die Bundesregierung nun das Tierversuchsrecht reformieren, bittet jedoch erneut um Fristverlängerung. Die bundesweit tätigen Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO kritisieren die Hinhaltetaktik der Bundesregierung und fordern die Aufnahme eines absoluten Verbotes von schwerbelastenden Tierversuchen in die neu zu fassenden Regelungen.

Bereits im Juli 2018 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht korrekter Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie eingeleitet. Die EU-Kommission bemängelte rund 20 Punkte im deutschen Tierversuchsrecht, die zu korrigieren seien. Die Bundesregierung räumte daraufhin in einem Schreiben an die EU-Kommission Fehler ein und kündigte Nachbesserungen im Tierschutzgesetz und in der Tierversuchsverordnung an. Nun – ein Jahr später – hat Berlin abermals der EU mitgeteilt, die Rechtsvorschriften zu Tierversuchen reformieren zu wollen – allerdings mit einer Fristverlängerung bis November 2020.

„Spätestens seit April 2016 ist der Bundesregierung durch verschiedene Rechtsgutachten bekannt, dass die EU-Tierversuchsrichtlinie in Deutschland nicht rechtskonform und einseitig zum Nachteil der Tiere umgesetzt wurde. Dass nun die längst überfällige Nachbesserung des Tierversuchsrechts erneut hinausgezögert werden soll, ist schlichtweg inakzeptabel“, so die Verbände. Man erwarte von der für Tierschutz zuständigen Ministerin Klöckner zum einen, dass die von der EU mehrfach angemahnte Korrektur nun auf den Weg gebracht wird. Zum anderen ist die Bundesregierung auch aufgefordert, endlich konkrete Wege aufzuzeigen, wie eine nationale Ausstiegsstrategie aus dem wissenschaftlich überholten System „Tierversuch“ aussehen kann.

Mit ihrer Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“ kämpfen die drei Vereine seit Jahren dafür, dass insbesondere die von der EU geforderte Schmerz-Leidens-Obergrenze, ab der ein Tierversuch unter keinen Umständen durchgeführt werden darf, in deutsches Recht übernommen wird. Im Oktober 2018 hatten die drei Verbände erreicht, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sich in einer öffentlichen Anhörung mit dieser Forderung beschäftigen musste. Zuvor hatten sie dem Petitionsausschuss 71.000 Unterschriften überreicht. Eine Entscheidung des Ausschusses steht immer noch aus. Im April 2019 übergaben Vertreterinnen des Bündnisses weitere 28.000 Unterschriften an die EU-Kommission, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.

„Die Einführung eines Verbotes schwerbelastender Tierversuche ist in Deutschland nicht nur möglich, sondern juristischen Gutachten zufolge aus verfassungsrechtlichen Gründen sogar geboten“, erläutern die Tierschützer.

Zu diesen besonders grausamen Experimenten gehören zum Beispiel der „Forcierte Schwimmtest“, bei dem Ratten so lange in einem Wasserglas schwimmen müssen, bis sie keine Hoffnung mehr auf Rettung haben und sich bewegungslos ihrem Schicksal ergeben, oder Tests mit Elektroschocks, denen sich die Tiere nicht entziehen können („Erlernte Hilflosigkeit“), sowie diverse andere Methoden, die bei den Tieren schwere Organschädigungen mit Todesfolge hervorrufen.

 

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Titelbild von: Ärzte gegen Tierversuche

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