Kampf gegen Kinderpornografie im Internet

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Anlässlich der Behandlung des Themas im Rechtsausschuss des Bundesrates bekräftigte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann heute ihre Unterstützung für den aktuellen Gesetzentwurf zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (BR-Drs. 365/19). „Es hat über ein halbes Jahrzehnt und drei Bundesjustizminister gedauert, bis sich das Bundesjustizministerium endlich zu einem eigenen Gesetzentwurf durchgerungen hat. Zuvor hatte der Bundesrat, zuletzt im Oktober 2018, einen hessischen Gesetzentwurf (BR-Drs. 518/18) zum Thema beschlossen, der nun weitestgehend von der Bundesregierung übernommen wurde. Ich habe dieses Zeitspiel gerade vor dem Hintergrund der vielen Opferkinder nie verstanden“, so Eva Kühne-Hörmann heute.

„Cybergrooming bedeutet, dass Erwachsene Kindern und Jugendlichen im Internet auflauern, um sie zu sexuellen Handlungen zu bringen. Das kann auf einer Schüler-Nachhilfeseite oder im Chat bei vernetzten Computerspielen geschehen. Die Möglichkeiten für die Täter sind schier unendlich. Das Thema ist deshalb so wichtig, weil sich Cybergrooming auf der Schwelle zwischen virtuellem und realem Missbrauch bewegt. Oft versuchen sich die Täter mit den Kindern in der realen Welt zu verabreden. Sie setzen die Kinder unter Druck, erpressen sie und drohen der Familie. Aus Angst und Scham erzählen die Kinder oft nicht, was ihnen im Internet wiederfahren ist. Die Folge ist, dass viele Versuche, Kinderopfer unter Druck zu setzen, gar nicht erst erkannt oder später aufgeklärt werden. Um in diesem Dunkelfeld des Missbrauchs besser ermitteln zu können, ist die Einführung der Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming seit Jahren überfällig“, so Eva Kühne-Hörmann.

Das Kindeswohl steht im Vordergrund

„Gerade weil es sich um ein großes Dunkelfeld von Opfern handelt, müssen wir unseren Ermittlungsbehörden die notwendigen Werkzeuge in die Hand geben, um unsere Kinder zu schützen. Künftig wird es deshalb möglich sein, dass Ermittler als Kinder im Netz auftreten und bei entsprechenden Handlungen die Täter überführen. Das Kindeswohl steht dabei im Vordergrund. Das gilt im Kampf gegen die Anbieter von kinderpornografischem Material, aber auch im Bereich der Nutzer, die diesen Markt erst schaffen. Denn jeder Klick, jeder Download oder Kauf in diesem Bereich schafft erst die Nachfrage. Wir müssen deshalb auch die Beschaffung von kinderpornografischem Material in den Blick nehmen, und die Eigenbesitzverschaffung höher bestrafen. Es kann eben nicht sein, dass sich das Verschaffen von mehreren Tausend kinderpornografischen Dateien geringer bestraft wird als ein Ladendiebstahl. Dies ist ein Wertungswiderspruch und konterkariert unsere zahlreichen Anstrengungen, die wir mit Blick auf die Anbieter solchen Materials vornehmen.

Die Justizministerin warb in diesem Kontext auch für eine stärkere Prävention in diesem Bereich. Mit dem Programm „Kein Täter werden“ haben wir zum Bespiel an vielen Standorten in Deutschland und auch in Hessen entsprechende Programme, die Menschen mit pädophilen Neigungen anonym unterstützen. Dieses Hilfsangebot ist von enormer Bedeutung, denn es ist aktiver Kinderschutz. Hessen wird auch weiterhin diese wichtige Arbeit und vor allem die zahlreichen innovativen Ansätze in diesem Bereich unterstützen“, so Kühne-Hörmann.

 

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