Werbemöglichkeiten im Gesundheitsbereich sind streng reglementiert – IHK informiert

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Tipps fürs Werben mit der Gesundheit: Diese Stolperfallen gilt es zu beachten

Kaum ein Bereich ist so streng reglementiert: Das Heilmittelwerbegesetz enthält einen umfangreichen Verbotskatalog für bestimmte Werbemaßnahmen. Geschenke und Zugaben an Kunden beispielsweise sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Um insbesondere Unternehmen aus der Gesundheitsbranche über rechtliche Grundlagen zu informieren, lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg zur Informationsveranstaltung „Werbung mit der Gesundheit – zu Risiken und Nebenwirkungen“ für Dienstag, 20. August, ein. Diese findet von 14 bis 17 Uhr im IHK-Sitzungssaal an der Kurfürstenstraße 9 in Kassel statt.

Rechtsanwältin Christiane Köber bringt Licht ins Dunkel der rechtlichen Vorgaben. Die Expertin für den Gesundheitsbereich ist Mitglied der Geschäftsführung bei der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Sie kennt die wettbewerbsrechtlichen Stolperfallen aus ihrer täglichen Praxis und stellt die einzelnen Themen praxisnah und kompakt dar.

Denn das Heilmittelwerberecht sieht eine Reihe von Pflichtangaben und Verbote vor. Apotheken handeln auch mit nicht-verschreibungspflichtigen Artikeln. Für Kosmetika und Lebensmittel gelten Spezialvorschriften in Form von Kosmetikverordnung oder Lebensmittelinformationsverordnung. Hinzu kommen Gesetze, die nur für bestimmte Berufsgruppen gelten und ebenfalls Werberegeln enthalten, wie zum Beispiel die Apothekenbetriebsordnung und das Arzneimittelgesetz. Händler und Dienstleister, die für Werbemaßnahmen im Gesundheitsbereich verantwortlich sind, riskieren bei Zuwiderhandlungen Abmahnungen und setzen sich gegebenenfalls Schadensersatzforderungen aus.  

Mit der Gesundheit zu werben zieht: Sie ist schon lange nicht mehr den Gesundheitsberufen vorbehalten. Werbeaktionen insbesondere von Einzelhändlern und Dienstleistern haben Einzug in diesen Bereich gefunden. So sollen etwa Nahrungsergänzungsmittel möglichst auch Krankheiten vorbeugen, Hautcremes sollen nicht nur pflegen, sondern teilweise auch heilende Wirkung haben, gewichtsreduzierende Mittel und Methoden gewinnen zunehmend an Bedeutung, Raucher sollen mithilfe bestimmter Methoden zu Nichtrauchern werden. In diesem Zusammenhang besetzen beispielsweise Apotheken, Optik- und Hörakustikunternehmen sowie spezialisierte Lebensmittelanbieter eigene Nischen und haben insofern rechtliche Vorgaben zu beachten.

Bis Freitag, 16. August, anmelden: Jonas Freudenstein (IHK), Tel. 0561 7891-228, E-Mail: freudenstein@kassel.ihk.de  


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