Abgasskandal – jetzt neben VW, Opel, Daimler, Porsche, Sixt-Leasing, auch Audi

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Hannover (ots) Abgasskandal – der Skandal weitet sich weiter aus!!!

Die neueste OLG Entscheidung bestätigt Autobesitzer!

Die Thematik reißt nicht ab! Wie das aktuelle Urteil eines Oberlandegerichtes zeigt, wurde erneut ein Autohersteller (hier VW) zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Dennoch wehren sich die Autohersteller und auch die Politik lässt die Verbraucher im Stich. Daher ist jeder einzelne gehalten, sein Recht durchzusetzen.

Das OLG Koblenz (Urteil v. 12.06.2019, AZ 5 U 1318/18) hat entschieden, dass einem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Auch der BGH hat darauf hingewiesen, dass die unzulässige Abschaltvorrichtung einen Sachmangel darstellt.

Von diesem Dieselskandal sind mehr (Diesel- und Benzin-!) Autobesitzer betroffen, als gedacht, denn, stellen Sie sich vor, Sie sind zu Besuch in einer Stadt, in der genau dieses Dieselverbot gilt und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle: Allein in Stuttgart gab es seit Februar bis zum Juni 133.113 Fahrzeugkontrollen.

Aber auch wenn ihr Auto nicht direkt von der Rückrufaktion betroffen ist, haben auch Benzin- und Dieselfahrzeugbesitzer die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Denn so gibt es zahlreiche fehlerhafte KFZ-Darlehens- und Leasingverträge, wie erst jüngst das LG München I (AZ 10 O 9743/18) zum Sixt Leasing entschied.

Auch Opel muss Hunderttausende Benzin-Autos zurückrufen.

Das Kraftfahrtbundesamt hat einem Medienbericht zufolge gegen Opel einen Zwangsrückruf für Benziner-Modelle wegen zu hoher Abgaswerte verhängt. Ebenfalls muss Daimler nunmehr Fahrzeuge des Modells GLK 220 zurückrufen.

Zahlreiche Autos von Porsche und Audi verstoßen gegen die Abgas-Richtlinien. Das geht aus Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hervor. Dies zeigt ebenfalls, dass immer mehr Fahrzeuge und Hersteller von dem Skandal betroffen sind.

Sie können Ihre Ansprüche kostenlos geltend machen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben – welche in manchen Fällen auch noch nachträglich abgeschlossen werden kann bzw. mittels Prozesskostenhilfe. Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos prüfen: https://www.diesel-auto-opfer.de/

 

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