Anklage wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung erhoben

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Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Juni 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden Anklage gegen

  • den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sten E.,
  • den 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin Klaus H.,
  • den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Christian K.,
  • den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Maximilian V.,
  • den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Marcel W.,
  • den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sven W.,
  • den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Hardy Christopher W.
  • und den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Tom W. erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, die rechtsterroristische Vereinigung “Revolution Chemnitz” gegründet und sich an ihr als Mitglieder – der Angeschuldigte Christian K. als Rädelsführer – beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 und Abs. 4 StGB). Darüber hinaus wird den Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 125a Satz 1, Satz 2 Nr. 2 StGB) und ersterem – dem Angeschuldigten Sten E. – zusätzlich eine vorsätzliche Körperverletzung zur Last gelegt (§ 223 Abs. 1, § 230 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Die Angeschuldigten gehören der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und verstanden sich als führende Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens. Spätestens am 10. September 2018 schlossen sich die Angeschuldigten zu der Gruppierung “Revolution Chemnitz” zusammen. Der Angeschuldigte Christian K. übernahm dabei die zentrale Führungsposition, bestimmte die Ausrichtung der Gruppe und koordinierte die weiteren Planungen. Die Angeschuldigten verfolgten auf der Grundlage ihrer rechtsextremistischen und bisweilen offen nationalsozialistischen Gesinnung ein “revolutionäres”, auf die Überwindung des demokratischen Rechtsstaates gerichtetes Ziel. Zu diesem Zweck beabsichtigten sie gewalttätige Angriffe und bewaffnete – und damit auch todbringende – Anschläge auf ausländische Mitbürger und politisch Andersdenkende. Zu den von ihnen als Gegner identifizierten Personen zählten die Angeschuldigten auch Vertreter des politischen Parteienspektrums und Angehörige des sogenannten gesellschaftlichen Establishments. Vor diesem Hintergrund unternahmen sie verschiedene Anstrengungen, sich halbautomatische Schusswaffen zu verschaffen. Die “Revolution” – die “Systemwende” – sollte mit einem symbolträchtigen Geschehen am Tag der Deutschen Einheit, dem 3. Oktober 2018, eingeleitet werden.

Am 14. September 2018 führten die Angeschuldigten einen sogenannten “Probelauf” für den beabsichtigten Auftakt der “Systemwende” durch, wobei auf den Einsatz tödlicher Waffen ausdrücklich noch verzichtet werden sollte.

Die Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. begaben sich – bewaffnet mit Glasflaschen und Quarzhandschuhen – gemeinsam mit weiteren gewaltbereiten Anhängern anderer rechtsextremer Gruppen auf die Schlossteichinsel in Chemnitz. Dort hatten sie Anhänger der “Antifa” erwartet, gegen die sie vorgehen wollten. Nachdem der Angeschuldigte Sten E. bereits auf dem gemeinsamen Weg zur Schlossteichinsel eine männliche Person nach einer kurzen Befragung mit der flachen Hand hart ins Gesicht geschlagen hatte, traf die Gruppe an dem Zielort zunächst auf etwa 20 Jugendliche, die dort Geburtstag feierten. Sie kreisten diese ein und verfolgten, stießen und schubsten einzelne von den eingeschüchterten Jugendlichen. Anschließend griff die Gruppe um die Angeschuldigten Sten E., Martin Klaus H., Christian K., Marcel W. und Sven W. mehrere ausländische Mitbürger an, wobei eines der Opfer durch den Wurf einer Glasflasche am Hinterkopf verletzt wurde.

Sämtliche Angeschuldigten befinden sich in Haft. Der Angeschuldigte Christian K. war bereits am 14. September 2018 von der Staatsanwaltschaft Chemnitz, die übrigen Angeschuldigten am 1. Oktober 2018 auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft festgenommen worden. Gegen alle Angeschuldigten hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshof den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet (vgl. Pressemitteilungen Nr. 53 vom 1. Oktober 2018 und Nr. 54 vom 2. Oktober 2018).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


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