Bilanz zentrale Bußgeldstelle

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Mehr Anzeigen und mehr Einnahmen

Im Jahr 2018 gingen insgesamt 1.281.627 Anzeigen in der Zentralen Bußgeldstelle ein. Im Vergleich zum Jahr 2017 waren 118.342 Anzeigen mehr zu bearbeiten. Zurückzuführen ist diese Steigerung insbesondere auf die Einrichtung neuer Geschwindigkeitsmessstellen bzw. die Wiederinbetriebnahme von Messanlagen wie z.B Elzer Berg.

Ca. 64 Prozent aller verfolgten Verkehrsverstöße sind auf zu schnelles Fahren zurückzuführen, gefolgt von 20,2 Prozent Halt-und Parkverstößen.

Von den Anzeigen im Jahr 2018 betrafen 63 Prozent (807.063 Anzeigen) geringfügige Verkehrsverstöße (Regelgeldbuße bis 55 €). 274.226 dieser geringfügigen Verkehrsverstöße waren zuvor bei den örtlichen Ordnungsbehörden anhängig und wurden nach erfolgloser Verwarnung an die Zentrale Bußgeldstelle übergeleitet.

Die Zahl der angezeigten schwerwiegenden Verkehrsverstöße (Regelgeldbuße ab 60 €) belief sich auf insgesamt 474.564.

Insgesamt erstattete die Polizei 49.472 Verkehrsunfallanzeigen. 30,8 Prozent (146.196) der schwerwiegenden Anzeigen wurden von den örtlichen Ordnungsbehörden aufgenommen. Darüber hinaus wurden 3.574 Verfahren wegen Fahren unter Alkohol- oder Drogenkonsum eingeleitet, 2.496 Verfahren wurden nach § 43 OWiG abgegeben (von der Staatsanwaltschaft an die ZBS abgegeben, da keine

Straftat vorlag aber eine Ordnungswidrigkeit), 148 Anzeigen betrafen Gefahrgutverstöße. Es waren 173 Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz zu verzeichnen, und in 3.499 Fällen hat die Polizei bei ihren Verkehrskontrollen Sicherheitsleistungen einbehalten. In 438 Fällen leitete die Behörde Einziehungsverfahren ein, in denen der durch Überladungen und ähnliche Verstöße erzielte Gewinn unmittelbar bei den Fahrzeughaltern abgeschöpft wird.

Ein geringer Teil der Anzeigen hatte Ordnungswidrigkeiten außerhalb des Straßenverkehrs zum Gegenstand. So wurden 293 Verstöße wegen Personalienverweigerung 2018 zur Anzeige gebracht.

Verfolgung und Vollstreckung

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erließen 482.411 Bußgeldbescheide, davon 30.003 mit Fahrverbot. 13.717 Bußgeldbescheide betrafen Halt- und Parkverstöße, 112.443 andere geringfügige Verstöße. In Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen wurden 160.177 Kostenbescheide gemäß § 25a StVG erlassen, weil der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden konnte.

 

In 28.289 Fällen (5,9 Prozent) gaben die Sachbearbeiter die Verfahrensakten aufgrund eines Einspruchs an die Justiz ab. Die Einspruchsquote ist gegenüber 2017 damit um 0,4 Prozent leicht angestiegen.

Die Vollstreckung von Geldforderungen wurde in 183.119 Fällen eingeleitet, Erzwingungshaft in 10.979 Fällen beantragt.

Zur Entgegennahme der Führerscheine waren die Mitarbeiter der Führerscheinverwahrung in 28.060 Fällen tätig. In 1.931 Fällen musste die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet werden, um die Betroffenen zur Abgabe ihres Führerscheins zu bewegen.

Verfolgung im Ausland

Im Ausland wohnende Autofahrer, denen in Hessen Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere schwerwiegende Verstöße vorgeworfen werden, erhalten ein Informationsschreiben gemäß § 27 StVG. Der ausländische Halter wird darin über die festgestellte Ordnungswidrigkeit in der jeweiligen Landessprache informiert und es erfolgt das Angebot – ähnlich einer Verwarnung -, die auf sie zukommende Geldbuße bereits vorab zu zahlen. Es wurden insgesamt 169.702 Informationsschreiben von der Zentralen Bußgeldstelle versandt, davon 104.369 mit einem Zahlungsangebot. Gezahlt wurde in 58.019 Fällen. Das ist eine Zahlungsquote von 56 Prozent. Die Zahl der beteiligten Länder ist von 6 im Jahr 2015 auf 21 im Jahr 2018 gestiegen. Den größten ausländischen Anteil an Verkehrsverstößen in Hessen haben die Länder Polen und Niederlande. Im Rahmen der EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen werden acht Deliktsarten geahndet, wobei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit fast 98 Prozent vertreten sind. Die weiteren Delikte betreffen unter anderem Rotlichtverstöße, unbefugte Fahrstreifenbenutzung, Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes und Handy-Verstöße.

Abgeschlossene Verfahren

Im Jahr 2018 schloss die Zentrale Bußgeldstelle 1.362.979 Verfahren ab. 75,86 Prozent oder 1.034.006 der Betroffenen zahlten die Ihnen auferlegten Geldbeträge, davon in 459.108 Fällen nach schriftlicher Verwarnung, in 349.805 Fällen nach Erlass des Bußgeldbescheids, in 50.101 Fällen nach Mahnung, in 25.027 Fällen nach Vollstreckung und in 2.958 Fällen nach Einleitung des Erzwingungshaftverfahrens.

Kostenbescheide gemäß § 25a StVG gingen in 69.449 Fällen der Zahlung voraus. Das bedeutet: Kann bei einem Halt- oder Parkverstoß nicht festgestellt werden, wer das Kraftfahrzeug geführt hat, werden dem Halter die Kosten des Bußgeldverfahrens auferlegt. Die Zahlungsbereitschaft musste davon in 38.779 Fällen durch eine Mahnung und durch Vollstreckungsmaßnahmen geweckt werden.

186.740 Verfahren wurden 2018 eingestellt, weil die verantwortliche Person nicht festgestellt werden konnte.

Arten der Verkehrsverstöße, Alter der betroffenen Personen

64,2 Prozent der anhängigen Verfahren betrafen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch die Halt- und Parkverstöße nahmen mit 20,2 Prozenteinen breiten Raum ein. Der Anteil der Verfahren aufgrund von Verkehrsunfällen belief sich auf 6,2 Prozent. Bei etwas unter einem Prozent lag der Anteil der Verstöße gegen die Anschnallpflicht und bei 1,4 Prozent beim Handyverbot. Rotlichtverstöße umfassten einen Anteil von 1,5 Prozent, Verfahren wegen versäumter Hauptuntersuchung betrugen 1,2 Prozent. Der Anteil aller anderen Verkehrsverstöße lag unter einem Prozent.

Die Zahl der Alkohol- und Drogenverstöße belief sich auf insgesamt 3.693. Davon entfielen 38 auf Fahranfänger, für die ein absolutes Alkoholverbot gilt. In 310 Fällen wurden verschärfte Sanktionen wegen wiederholten Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss verhängt. Wegen Verstößen gegen das Gebot zur Bildung einer Rettungsgasse wurden 94 Verfahren eingeleitet.

5 Kraftfahrer fielen auf, weil ihre Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mit den vorgeschriebenen Winterreifen ausgerüstet waren.

Von den betroffenen Personen waren 0,04 Prozent bis 17 Jahre alt, 6,05 Prozent zwischen 18 und 24 Jahre alt, 18,31 Prozent zwischen 25 und 34 Jahre alt, 18,21 Prozent zwischen 35 und 44 Jahre alt, 20,36 Prozent zwischen 45 und 54 Jahre alt, 13,84 Prozent zwischen 55 und 64 Jahre alt und 7,58 Prozent 65 Jahre und älter. Bei 15,61 Prozent liegt keine Altersangabe vor. Die Altersgruppe von 45 bis 54 Jahren war bei allen Verstößen am stärksten vertreten.

Fazit und Ausblick

Die Jahresstatistik der Zentralen Bußgeldstelle für das Jahr 2018 weist im Bereich der Ahndung und Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ein höheres Anzeigenaufkommen und demzufolge steigende Einnahmen auf. Investitionen insbesondere im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung zeigen Wirkung und tragen zur Verkehrssicherheit in Hessen bei.

Die Zentrale Bußgeldstelle Hessen richtet sich für das Jahr 2019 auf einen weiteren Anstieg der Anzeigeneingänge ein mit dem Ziel, die Aufgabe der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten auch weiterhin möglichst effektiv und zielgerichtet wahrzunehmen.


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