Konstituierung der deutsch-französischen parlamentarischen Versammlung am Montag, 25. März in Paris mit Schäuble und Ferrand

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Der Bundestag hat gestern der Gründung der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung zugestimmt. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten beider Länder weiter vertieft. Die neue bilaterale Parlamentskammer, bestehend aus je 50 Abgeordneten, wird am kommenden Montag, 25. März 2019 erstmals in der Pariser Nationalversammlung zusammentreten und sich konstituieren. Grundlage der Zusammenarbeit ist das soeben beschlossene deutsch-französische Parlamentsabkommen, es wurde in der Assemblée nationale bereits am 11. März angenommen. (BT-Drucksachen 19/6220 und 19/8540) In namentlicher Abstimmung votierten 509 Abgeordnete für das Abkommen, 111 dagegen und 25 enthielten sich.

Die gemeinsame Kammer soll mindestens zweimal im Jahr abwechselnd in Frankreich und Deutschland öffentlich tagen. Den Vorsitz haben Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und sein französischer Amtskollege Richard Ferrand. Alle Fraktionen auf deutscher und französischer Seite sind vertreten.

Ziel ist es, die deutsch-französische parlamentarische Zusammenarbeit zu institutionalisieren, die Arbeitsweise der beiden Parlamente einander anzunähern und über die Umsetzung des erneuerten Élysée-Vertrags durch die Regierungen zu wachen. Außerdem soll es darum gehen, größere Übereinstimmungen im deutsch-französischen Recht –  gerade für die grenznahen Regionen – und bei der Umsetzung von EU-Richtlinien zu erreichen. Das Gremium soll kontroverse Themen zwischen beiden Ländern diskutieren und daraus Entschließungsanträge für den Bundestag und die Assemblée nationale erarbeiten.

Den Auftrag für das Parlamentsabkommen haben Bundestag und Nationalversammlung im vergangenen Jahr anlässlich des 55. Jahrestages des Élysée-Vertrags am 22. Januar 2018 erteilt, um auch die Beziehungen zwischen den Parlamenten zu vertiefen.  

Bundestag


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