Das ändert sich alles ab dem morgigen Tag

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1. Mütter bekommen mehr Rente

Ab dem 1. März 2019 erhalten Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind und damit mehr Geld.

Bisher erhielten Mütter in der Mütterrente je zwei Rentenpunkte für Kinder, die vor 1992 und je drei Punkte für Kinder die ab 1992 geboren wurden.

Ein Rentenpunkt entspricht einem Bruttowert von monatlich 30,69 Euro in den neuen und 32,03 Euro in den alten Bundesländern.

Somit gibt es für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurden, zukünftig 15,35 Euro brutto im Osten und 16,02 Euro brutto im Westen pro Monat.

Diese Mütterrente II wird auch rückwirkend zum 1. Januar 2019 ausgezahlt.

Übrigens: Auch wenn es komisch klingt, natürlich haben Väter auch Anspruch auf die Mütterrente, wenn sie die Kinder nachweislich überwiegend selbst erzogen haben.

Allerdings bedarf es in solchen Fällen der Einwilligung der leiblichen Mutter.

Bei gemeinsamer Erziehung kann man eine Erklärung einreichen, wem die Zeiten zugeordnet werden sollen.


2. Mindestlohn für Bauarbeiter steigt

Ab dem 1. März bekommen Arbeitnehmer in der Baubranche mehr Geld.

Das haben die Gewerkschaft IG Bau und die beiden Arbeitgeberverbände des Baugewerbes gemeinsam beschlossen.

Fünf Millionen Arbeitnehmer profitieren von der Änderung.

In Westdeutschland bekommen Facharbeiter statt 14,95 Euro künftig 15,20 Euro.

In Ostdeutschland bekommen sie dagegen nur 12,20 Euro.

Berlin nimmt eine Sonderstellung ein: Hier steigt der Mindestlohn für Facharbeiter von 14,80 Euro auf 15,05 Euro.

Aber auch Hilfsarbeiter können sich freuen, denn sie bekommen ab 1. März auch mehr Geld.

Statt 11,75 gibt es künftig 12,20 Euro  – somit genausoviel wie ein Ostdeutscher Facharbeiter.

Diese Regelung gilt dann sinnigerweise Bundesweit, so dass der Anreiz fehlt eine Ausbildung zu machen im Osten.

Gleichzeitig beschwert man sich lauthals über den Fachkräftemangel

Man kann das verstehen – muss man aber nicht.


3. Natürlich brauchen alle Kleinkrafträder ab März wieder ein neues Kennzeichen

Für Mofas und Mopeds gelten ebenfalls neue Regeln.

Sie ab morgen mit einem grünen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein.

Wer ab dem 1. März mit dem alten, blauen Kennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar.

Kleinkrafträder müssen nicht amtlich zugelassen werden.

Allerdings ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Das neue Kennzeichen bekommen Sie wie gewohnt bei Ihrer Versicherung.

Halter von Kleinkrafträdern müssen das Kennzeichen jedes Jahr wechseln. 

 

Achtung: E-Bikes zählen auch zu Kleinkrafträdern.


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Clara Zetkin und Rosa Luxemburg

 

4. Ganz wichtig! Feiertag am Frauentag nur in Berlin

Als erstes Bundesland hat das Land Berlin den Internationalen Frauentag am 8. März zum gesetzlichen Feiertag erklärt,

die gesetzliche Neuerung trat schon zum 1. Februar 2019 in Kraft.

 

In diesem Jahr fällt der 8. März auf einen Freitag, der damit erstmals ein Feiertag für die Berliner Bürger ist.

 

Aber Achtung!

Damit verschiebt sich die geplante Eröffnung von BER, wahrscheinlich  – um mindestens ein weiteres Jahr. 


5. Gesetzesänderung ab März: Hecke schneiden verboten

Wer noch eine Hecke abschneiden oder einen Baum im Garten fällen will, der sollte sich beeilen.

Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt Schnittverbot.

Siehe Paragraph 39 Absatz 5 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes

Erlaubt sind in diesem Zeitraum nur noch “schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.”

Größere Arbeiten sind erst wieder ab Oktober erlaubt.

Sinn und Zweck, ist der Schutz von lebenden Tiere und Pflanzen.


6. Gesetzliche Krankenkassen erweitern Hilfsmittelkatalog

Bei Hilfsmitteln wie Prothesen und Rollstühlen sollen Kassenpatienten auf mehr Produkte nach neuerem technischen Standard zählen können – und auf mehr Klarheit über Angebote ohne Zuzahlung.

Das Verzeichnis der Hilfs- und Pflegehilfsmittel wurde nun überholt, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) am Dienstag mitteilte.

Dies soll auch Verbesserungen für die Patienten bringen.

Als Bespiel wurden die Rollatoren genannt, die künftig nur noch höchstens zehn Kilogramm wiegen und sollen so im Alltag leichter zu benutzen sein.

Versicherte müssten zuerst über zuzahlungsfreie Lösungen aufgeklärt werden, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürften, betonte GKV-Vorstand Gernot Kiefer. Dass bei Rollatoren Zuzahlungen oft gang und gäbe seien, sollte kein zukunftsfester Zustand sein.

Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen für Hilfs- und Pflegehilfsmittel sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen und lagen zuletzt bei acht Milliarden Euro – knapp vier Prozent der Gesamtausgaben. 

 

Bei der Inventur des Hilfsmittelverzeichnisses in den vergangenen beiden Jahren wurden den Angaben zufolge mehrere Tausend ältere Produkte ausgelistet.

Zu neuen Anforderungen an Rollatoren gehören auch bessere Ankipphilfen, anatomische Handgriffe und mehr Reflektoren. Bessere Qualität gewährleistet werden soll ebenfalls bei „Windeln“ für Menschen mit Inkontinenz.  Auch bei Rollstühlen wurden technische Anforderungen ausgeweitet.


7. Zeitumstellung

Wie jedes Jahr,wird auch in 2019 im März wieder die Zeitumstellung durchgeführt – vielleicht zum letzten Mal. 

Am 31. März werden die Uhren in diesem Jahr aber noch einmal um eine Stunde vorgedreht –

oder wars doch zurück?

Haha nein es bleibt beim Vordrehen.

 


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