4,77 Millionen Wahlberechtigte zur Europawahl in Hessen (23/2019)

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  • 7,7 Prozent mehr Wahlberechtigte als bei der Europawahl 2014
  • 402 000 ausländische Wahlberechtigte aus einem EU-Mitgliedsstaat
  • In Hessen können 30 300 deutsche Wahlberechtigte zum ersten Mal wählen, 276 000 zum ersten Mal bei einer Europawahl
  • Ein Drittel der deutschen Wahlberechtigten ist 60 Jahre und älter

Nach Berechnung des Hessischen Statistischen Landesamts werden bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Europawahl rund 4,77 Millionen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Hessen wahlberechtigt sein. Das sind 340 000 oder 7,7 Prozent mehr als bei der Europawahl 2014. Gut 4,36 Millionen sind wahlberechtigte Deutsche. 402 000 sind Angehörige der übrigen EU-Staaten (ohne 9500 Britinnen und Briten).

Unter den deutschen Wahlberechtigten sind 30 300 Erstwählerinnen und Erstwähler, also Wahlberechtigte, die zur Landtagswahl am 28. Oktober 2018 als unter 18-Jährige noch nicht wahlberechtigt waren und jetzt zum ersten Mal die Möglichkeit haben, an einer landesweiten Wahl teilzunehmen. 275 900 der Wahlberechtigten sind Jungwählerinnen und Jungwähler, die erstmals zur Teilnahme an einer Europawahl aufgerufen sind. Hierzu zählen die Erstwählerinnen und Erstwähler sowie 245 600 Wahlberechtigte, die schon zu einer vorangegangenen Wahl, der Kommunalwahl 2016, der Bundestagswahl 2017 und der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt waren. 

Gut 35 Prozent der deutschen Wahlberechtigten sind 60 Jahre und älter. 29 Prozent sind im Alter zwischen 45 und 59 Jahren und 27 Prozent der deutschen Wahlberechtigten sind zwischen 25 und 44 Jahre alt. Die jüngste Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen ist mit knapp 9 Prozent vertreten. Frauen sind mit rund 52 Prozent in der Mehrzahl. 

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag:

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich in diesem Gebiet aufhalten,
  3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

STATISTIK HESSEN


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