Weiße Gefahr auf dem Dach

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Nürnberg (ots) – Wetterdienste warnen vor starken Schneefällen. Die weißen Massen lassen auch Dächer nicht kalt: Kommt es zum Einsturz, können Hausbesitzer bald nicht mehr auf staatliche Soforthilfe hoffen.

Wer sich selbst kümmert, tut gut daran, denn die Bayerische Staatsregierung fordert künftig mehr Eigeninitiative: Sie will ab dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfe mehr zahlen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären. Daher sollten sich Hausbesitzer nicht allein auf die staatliche Unterstützung verlassen, sondern ihr Heim selbst vor den Folgekosten einer Naturkatastrophe absichern. Seit 2017 ist die Nürnberger Partner der Kampagne “Elementar versichern” der Bundesregierung und informiert die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes.

Zusatzbaustein Naturgefahren

“Für Hausdächer können ein paar Zentimeter Neuschnee manchmal schon zum Elefantengewicht werden. Kommt es durch eine hohe Schneelast zu Schäden an der Immobilie und dem Inventar, so greift die Wohngebäude- oder Hausratversicherung erst einmal nicht. Stattdessen springt – soweit vorhanden – die Naturgefahrenversicherung ein”, erklärt Peter Meier, Vorstandsmitglied bei der Nürnberger Versicherung. “Eine bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung kann jedoch in der Regel problemlos um den Baustein “Weitere Naturgefahren” ergänzt werden. Die Versicherung leistet dann auch bei Schäden durch Erdrutsch und Erdfall, Lawinen, Hochwasser sowie Überschwemmungen nach Starkregen.”

Vielfältiger Verssicherungsschutz

Einstürzende Dächer und Gebäudeschäden sind nicht die einzigen Risiken, die von der schweren Schneelast ausgehen. Dachlawinen stellen eine weitere Bedrohung dar. Dabei können Autos oder gar Fußgänger von den Schneebrettern getroffen werden. Wer die entstandenen Schäden übernehmen muss, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Prinzipiell gilt: Beschädigt eine Dachlawine das Auto, kommt die Vollkaskoversicherung für die entstandenen Kosten auf. Werden dagegen Fußgänger verletzt, muss unter Umständen auch der Hausbesitzer beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zahlen.

Weitere Informationen auf www.elementar-versichern.de und www.nuernberger.de/naturgefahren.

 

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