Feuerwerksverkauf ab 28. Dezember

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Kontrollen vom RP:

Raketen und Böller gehören für viele Menschen in Nordhessen fest zum Jahreswechsel dazu. Der diesjährige Feuerwerksverkauf beginnt am 28. Dezember und endet am 31. Dezember 2018. Das Regierungspräsidium kündigt  intensive Kontrollen vor Ort für einen sicheren Verkauf des Silvesterfeuerwerks im Einzelhandel an.

Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung von Feuerwerk in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden. Nur offiziell gekennzeichnete Feuerwerkskörper dürfen in den Handel gelangen und verwendet werden.

Ganz wichtig: Seit 2017 gilt die alte BAM …-Kennzeichnung nicht mehr. Produkte mit dieser Kennzeichnung, wie zum Beispiel „Klasse II BAM-PII-2085“ sind nicht mehr zulässig. Heute sind nur Feuerwerkskörper mit Registriernummer und dem CE-Zeichen, gefolgt von einer vierstelligen Nummer, gekennzeichnet. Das sieht zum Beispiel so aus:  0489-F2-1234 CE 0489.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern muss zuvor dem zuständigen Regierungspräsidium schriftlich angezeigt werden. Die korrekte Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und das Vorliegen der Anzeige werden in diesem Jahr Schwerpunkte der Überprüfungen in den Verkaufsstellen sein. Weiterhin werden die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen, wie Freihalten von Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen, überprüfen. Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern empfindliche Bußgelder.

Für das Silvesterfeuerwerk werden Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und der Kategorie F1 angeboten. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Wunderkerzen, Knallteufel oder Silberregen. Diese Artikel dürfen nicht an Personen unter zwölf Jahren verkauft werden. Eltern sollten ihre Kinder diese „Knaller“ aber sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen.

Generell gilt: Die Silvesterknallerei ist nie ungefährlich. Raketen, Böller und Knaller sind pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten. Bei Feuerwerk der Kategorie F2 ist in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten. Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucher vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung lesen und die Warnhinweise beachten.

 

 

 

 

 


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