Anklage wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen erhoben

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Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Dezember 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen den 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohamad K. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, gemeinsam mit anderen zwei nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Personen grausam und unmenschlich behandelt und damit Kriegsverbrechen begangen zu haben (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 25 Abs. 2, § 53 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Mohamad K. hielt sich als Angehöriger der “Freien Syrischen Armee (FSA)” zwischen Januar 2012 und Januar 2013 zusammen mit Mitkämpfern in der Provinz Idlib in Syrien auf. In diesem Zeitraum hielten sie zu nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten zwei Angehörige irregulärer Truppen gefangen, die aufseiten der syrischen Regierung gekämpft hatten. Um die beiden Männer hierfür zu bestrafen, wurden sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten von dem Angeschuldigten gefoltert. In beiden Fällen schlug der Angeschuldigte jeweils mit einem kabelähnlichen Gegenstand massiv und wiederholt auf seine nahezu unbekleideten Opfer ein und fügte ihnen erhebliche Schmerzen zu. Ein weiterer Angehöriger der “FSA” filmte die Folterungen aus nächster Nähe.

Der Angeschuldigte wurde am 20. Juni 2018 unter den Aliaspersonalien Mohamad C. festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 32 vom 21. Juni 2018).

 

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