10 Jahre Pflegestützpunkte in Hessen – bundesweit einzigartiges Angebot

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“Die hohe Zahl der Inanspruchnahmen der umfangreichen Angebote der Pflegestützpunkte in Hessen belegt, dass es richtig war, 2008 die Einrichtung von Pflegestützpunkten auf den Weg zu bringen”, betonte der Hessische Minister für Soziales und Integration Stefan Grüttner anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Pflegestützpunkte in Hessen. “Einmal mehr haben wir in Hessen gezeigt, wie erfolgreich, unkompliziert, schnell und transparent Menschen mit deren Anliegen dadurch geholfen wird. Das Ziel, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine ortsnahe Anlaufstelle zu bieten, wurde damit erreicht. Die Pflegestütz­punkte haben sich erfolgreich etabliert.”

 

Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 hat der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Pflegestützpunkte einzurichten. Das Land Hessen hat am 8. Dezember 2008, also genau vor 10 Jahren, die Pflegekassen und auch die kreisfreien Städte und Landkreise dazu bestimmt, zunächst in jeder Gebietskörperschaft einen Pflege­stützpunkt einzurichten. Die Ausgestaltung der Einrichtung vollzieht sich auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden – Hessischer Städtetag, Hessischer Landkreistag und Hessischer Städte- und Gemeindebund – und den Pflege- und Krankenkassen, in der die wesentlichen Inhalte der Einrichtung und Arbeit abgestimmt wurden.

 

“Mit der Einführung von Pflegestützpunkten in Hessen wurde absolutes Neuland betreten”, sagt Rolf Schkölziger, derzeit Vorsitzender des Steuerungsausschusses der Pflegestütz­punkte in Hessen. “Dies betrifft zum einen das Leistungsangebot selbst. Zum anderen ist aber auch die Form der erfolgreichen Kooperation zwischen Pflege- und Krankenkassen und kreisfreien Städten und Landkreisen völlig neu und bislang bundesweit einzigartig. Jeden Tag geben unsere Mitarbeitenden in den Pflegestützpunkten gemeinsam das beste Beispiel dafür ab, wie gut Behörden aus Pflegekassen und Städten und Landkreisen zusammenarbeiten können und Gesetze umsetzen.”

 

Zu den vielen Aufgaben der Pflegestützpunkte gehören unter anderem:

  • umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote,
  • Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungs­angebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen,
  • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

 

“Das Angebot der Pflegestützpunkte wird von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen”, betont für die kommunalen Spitzenverbände der Direktor des Hessischen Landkreistages Prof. Dr. Jan Hilligardt. “Die Zahl der Anfragen und Beratungen ist in den letzten 10 Jahren stark angestiegen, so dass mittlerweile in 9 Landkreisen die Pflegestütz­punkte personell ausgebaut wurden bzw. sich die Kreise mit den Pflegekassen in Gesprächen für einen Ausbau befinden. Das Beratungsangebot der Pflegestützpunkte kann so gerade auch in Flächenlandkreisen mit neuen Außenstellen oder Außensprechstunden für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen noch effektiver und leichter erreicht werden.”

 

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