Internationale Aktionswoche gegen illegalen Handel mit Arzneimitteln im Internet – Operation PANGEA XI

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Wiesbaden (ots) – Die deutschen Zoll- und Polizeibehörden haben vom 09. bis 16. Oktober 2018 im Rahmen der Operation PANGEA zum elften Mal zusammen mit internationalen Partnern den Fokus auf den Handel mit gefälschten und illegalen Arzneimitteln im Internet gerichtet. Koordiniert wurde die Teilnahme der deutschen Behörden durch das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundeskriminalamt (BKA). Insgesamt beteiligten sich 116 Staaten sowie die Weltzollorganisation (WZO), Europol, Pharmaunternehmen und internationale Zahlungs- und Zustellungsdienstleister an der von INTERPOL initiierten Operation PANGEA.

Seit Ende der Operation PANGEA X im September letzten Jahres ermittelten die Polizeibehörden im Zeitraum von Januar bis August 2018 in 132 Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber von 136 Internetseiten. Dazu kommen 305 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie über 1.000 Verfahren wegen Verstößen gegen das Antidopinggesetz, die der Zollfahndungsdienst im Jahr 2017 geführt hat. Die Hauptzollämter Frankfurt am Main, Gießen und Dresden legten in dieser Woche das Augenmerk auf die Kontrolle von Paketen, Päckchen und Briefen mit Arzneimitteln, insbesondere an den Standorten der Paketzentren am Flughafen Frankfurt sowie in Niederaula und in Radefeld.

Dabei zogen die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 1.209 ausländische Brief- und Paketsendungen mit rund 99.989 Tabletten, Kapseln und Ampullen aus dem Verkehr.

Rund achtzig Prozent der Sicherstellungen machten Potenzmittel aus.

Daneben wurden verbotene Nahrungsergänzungsmittel sowie Beruhigungs- und Schmerzmittel konfisziert. Die meisten Sendungen stammten aus Indien, gefolgt von Hongkong, Polen und der Schweiz.

Durch den ständigen Zuwachs von Online-Marktplätzen und der Nutzung von Social Media für den Vertrieb steigt der Anteil krimineller Aktivitäten im Netz. Wichtigstes Ziel der Aktionswoche ist daher, das Angebot illegaler Produkte einzuschränken und die Bevölkerung für die akuten Gesundheitsgefahren zu sensibilisieren, die mit dem Arzneimittelkauf im Internet verbunden sein können. Denn: Medikamente mit falschem Wirkstoffgehalt sowie Präparate mit gesundheitsgefährdenden Bestandteilen stellen ein nicht kalkulierbares Gesundheitsrisiko dar.

Für Verbraucher besteht außerdem die Gefahr, betrogen zu werden: Seriös erscheinende Online-Apotheken kassieren skrupellos das Geld ihrer Kunden, die entsprechende Warenlieferung erfolgt jedoch nicht. Eine weitere Gefahr lauert in “Werbe-E-Mails”, die über das Arzneimittelangebot hinaus Schadsoftware enthalten.

ZKA und BKA raten daher:

Besuchen Sie auch die Internetseiten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG).

Bundeskriminalamt

 

 

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