Hessischer Antrag für schnelles Internet findet große Mehrheit im Bundesrat

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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen nicht einmal ansatzweise die versprochene Internet-Geschwindigkeit. Die Anbieter versprechen viel und halten wenig, obwohl sie es besser wissen. Dadurch werden Kundinnen und Kunden hinters Licht geführt“, kommentierte die Hessische Verbraucherschutzministerin Priska Hinz heute die Abstimmung im Bundesrat. Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, hatte Hessen den Antrag „Scharfes Schwert gegen lahmes Internet“ eingebracht, der heute im Bundesrat mit deutlicher Mehrheit beschlossen wurde.

Der Bundesrat fordert einen transparenten Markt, auf dem sich Verbraucherinnen und Verbraucher gegen die Irreführung wehren können. Dazu gehört, dass Anbieter vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß über die tatsächlich realisierbaren Geschwindigkeiten informieren. Wenn es dann deutliche Abweichungen gibt, sollten Kundinnen und Kunden das Recht haben, den vereinbarten Preis zu mindern. Dazu gehört auch ein pauschalierter Schadensersatzanspruch, wenn es ständig oder immer wieder zu erheblichen Abweichungen kommt. „Wir müssen den Kundinnen und Kunden außerdem ein Instrumentarium an die Hand geben, damit sie die Täuschung zukünftig leichter beweisen können“, ergänzte Ministerin Hinz. „Mit der deutlichen Zustimmung des Bundesrats zu unserem Antrag fordern wir nun die Bundesregierung auf, mit einem scharfen Schwert gegen lahmes Internet für mehr Verbraucherschutz zu sorgen“, erklärte die Ministerin.

 

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