Hessen im Bundesrat: Verbraucherschutz gegen lahmes Internet und für klare Regeln für ökologische Geldanlagen

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Die Hessische Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Priska Hinz plädierte heute im Bundesrat für die Stärkung von Rechten für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wenn Internetanbieter über die Geschwindigkeit im Internet täuschen, soll das künftig nicht mehr folgenlos bleiben. Hessen hat dazu einen Antrag im Bundesrat eingebracht, der nun in den Ausschüssen diskutiert wird. „Viele Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen nicht einmal ansatzweise die versprochene Internet-Geschwindigkeit. Die Anbieter versprechen viel und halten wenig, obwohl sie es besser wissen. Dadurch werden Kundinnen und Kunden hinters Licht geführt“, sagte die Hessische Verbraucherschutzministerin Priska Hinz heute im Bundesrat.

Hessischer Antrag für scharfes Schwert gegen lahmes Internet

Hessen fordert einen transparenten Markt, auf dem sich Verbraucherinnen und Verbraucher gegen Täuschung wehren können. Dazu gehört die Pflicht der Anbieter, vor Vertragsabschluss wahrheitsgemäß über die tatsächlich realisierbaren Geschwindigkeiten zu informieren. Wenn es dann deutliche Abweichungen gibt, sollen Kundinnen und Kunden das Recht haben, den vereinbarten Preis zu mindern. Ferner ist ein pauschalierter Schadensersatzanspruch nötig, wenn es ständig oder immer wieder zu erheblichen Abweichungen kommt. „Außerdem müssen wir den Kundinnen und Kunden ein Instrumentarium an die Hand geben, damit sie die Nicht-Erbringung der zugesagten Leistung auch beweisen können“, ergänzte Ministerin Hinz. „Wir brauchen ein scharfes Schwert gegen lahmes Internet, damit die anhaltende Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher beendet wird“, erklärte die Ministerin.

Länder fordern auf Initiative Hessens klare Regeln für ökologische Geldanlagen

Die EU beabsichtigt Kriterien zu entwickeln nach denen Verbraucherinnen und Verbraucher beurteilen können, ob eine private Geldanlage tatsächlich Umwelt- und Klimaschutzzielen dient. Der Bundesrat hat sich heute auf Initiative Hessens für verbindliche, klare und überprüfbare Kriterien sowie eine eindeutige Kennzeichnung für Grüne Anleihen, sogenannten Green Bonds, ausgesprochen. „Der Vorschlag der Europäischen Kommission, Vorgaben für nachhaltige Geldanlagen zu machen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn auch private Kapitalflüsse können einen großen Einfluss auf Klima- und Umweltschutz haben. Wir fordern von der EU, dass sie mit eindeutigen Kriterien verhindert, dass Anlegerinnen und Anleger in Anleihen investieren, die zwar als „grün“ beworben werden, tatsächlich jedoch der Finanzierung von Atomkraft, Kohle, Waffen und Rüstung dienen“, sagte die Hessische Umweltministerin Priska Hinz heute im Bundesrat. „Anlegerinnen und Anleger dürfen nicht länger im Dunkeln tappen, wenn sie grüne Investments suchen. Wo grün draufsteht, muss auch grün drin sein. Daher freue ich mich, dass die Mehrheit der Länder unserem Anliegen gefolgt ist“, erklärte Ministerin Hinz.

 

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