Landtag verabschiedet Krankenhaus- und Rettungsdienstgesetz

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Anlässlich der Verabschiedung des Krankenhaus- und Rettungsdienstgesetzes in dieser Woche im Hessischen Landtag, sagte Hessens Gesundheitsminister Stefan Grüttner: „Wir kümmern uns um eine hervorragende Gesundheitsversorgung für die Patientinnen und Patienten in Hessen. Das Hessische Krankenhausgesetz und das Rettungsdienstgesetz schaffen die Grundlagen dafür, bereits hervorragende Strukturen weiter zu verbessern!“ 

Zum Krankenhausgesetz

„Hessen geht auf seinem Weg, auf Qualität und Patientensicherheit zu setzen, weiter voran. So kann es künftig auch spezielle landesrechtliche Vorschriften zur Patientensicherheit geben. Außerdem werden die bundesrechtlichen Qualitätsempfehlungen ausdrücklich Maßstab für die Krankenhausplanung. Für die flächendeckende Versorgung zwingend notwendige Standorte sollen künftig über eine Ministerverordnung definiert werden, um ihren Bestand zu sichern. Zudem setzt Hessen weiterhin auf Verbundstrukturen und fördert diese in der Investitionsförderung in den nächsten drei Jahren mit zusätzlich fast 50 Millionen Euro.

Der Minister erläuterte weiter: „Die hessischen Krankenhäuser müssen eine hervorragende Qualität bieten, damit die Patientinnen und Patienten dort gut aufgehoben und sicher sind. Deshalb werden wir die auf der Bundesebene beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in der Krankenhausplanung zur wesentlichen Grundlage machen. Und darum wollen wir uns auch die Möglichkeit geben, den Kliniken Vorgaben zur Verbesserung der Patientensicherheit zu machen. Wir wollen zweitens, dass die Kliniken sich zusammentun, dass sie, vor allem auf einer regionalen Ebene, Verbünde bilden, fusionieren, ihre Leistungen abstimmen und Schwerpunkte bilden. Deshalb wollen wir die Mittel zur Krankenhausförderung schon im nächsten Jahr um 20 Millionen Euro aufstocken, um Kliniken zu privilegieren, die sich mit andern Krankenhäusern zusammengetan haben und über eine Dachgesellschaft oder eine gemeinsame Geschäftsführung verbunden sind. Denn nur Verbünde können auf Dauer stark, d. h. wirtschaftlich gut aufgestellt und sind damit in der Lage sein, den Menschen hochwertige Medizin zu bieten. Wir wollen drittens, dass die Krankenhäuser, die für die flächendeckende Versorgung der hessischen Bevölkerung unverzichtbar sind, dauerhaft erhalten werden können. Deshalb wollen wir uns die Möglichkeit geben, noch in diesem Jahr eine entsprechende Verordnung zu erlassen, die die bundesrechtlichen Vorgaben konkretisiert.“

Zum Rettungsdienstgesetz

„Der Rettungsdienst ist und bleibt in Hessen gut aufgestellt“, stellte der Gesundheitsminister klar. Durch das in Hessen entwickelte System IVENA werde eine überregionale Zusammenarbeit der einzelnen Rettungsleitstellen ermöglicht und biete eine umfassende Ressourcenübersicht über die Behandlungs- und Versorgungskapazitäten der Akutkrankenhäuser. Wir haben bisher als einziges Land durch die Verknüpfung der Rettungsdienstplanung mit der Krankenhausplanung Vorgaben zur Erreichbarkeit des jeweiligen geeigneten Krankenhauses gemacht: Danach hat nach Aufnahme des Patienten durch den Rettungsdienst innerhalb von 30 Minuten ein geeignetes Krankenhaus erreichbar zu sein. Damit wird gewährleistet, dass innerhalb einer Stunde nach Alarmierung (der “golden hour”) nicht das nächste, sondern das geeignete Krankenhaus erreicht werden kann, wo zusätzlich auch die geeigneten Kapazitäten frei sind, um sofort mit der erforderlichen Untersuchung und der anschließenden adäquaten Behandlung zu beginnen“, so Grüttner.

Im Rettungsdienstgesetz sind jetzt auch Neuerungen und Änderungen vorgesehen: Die nach Bundes- und Landesrecht als Zivil- oder Katastrophenschutzorganisationen anerkannten gemeinnützigen Hilfsorganisationen sind integraler Bestandteil des Bevölkerungsschutzes in Hessen. „Wir sind stolz auf diese gewachsenen Strukturen, die es uns ermöglichen, auch bei großen Schadenslagen handlungsfähig zu bleiben. Dieses Engagement gilt es auch in Zukunft zu unterstützen, um das hervorragende System in der Gefahrenabwehr zu erhalten. Insbesondere sind dies der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst“, erklärte Grüttner. Die durch den Änderungsantrag angepasste Aufzählung biete den Trägern des Rettungsdienstes nun die Möglichkeit, bei der Vergabe der rettungsdienstlichen Leistungen jene Organisationen bevorzugt zu beauftragen, die sich bereits umfassend im Zivil- und Katastrophenschutz in Hessen einbringen.

Die Arbeit der Ärztlichen Leiter im Rettungsdienst wird gestärkt, indem sie zukünftig mit mindestens einer halben Stelle die Träger des Rettungsdienstes unterstützen.

Weitere Regelungen

Im Gesetz wurde zudem ergänzt, dass ein Disponent zur Feststellung des Bedarfs und Umfangs der zu treffenden Maßnahmen mit einem Arzt Rücksprache halten kann, dies erfolgt bei nicht zeitkritischen Einsätzen, um eine noch genauere, nach dem jeweiligen Gesundheitszustand des Patienten angepasste Disposition vornehmen zu können.

Zudem wurden die Hessische Landesärztekammer und die Hessischen Krankenhausgesellschaft als vollständige Mitglieder im Landesbeirat Rettungsdienst aufgenommen.

Hintergrund zum Notfallsanitätergesetz von 2014

„Mit der Einführung des Berufsbildes der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters wurde im Rettungsdienst eine erhebliche Qualitätssteigerung in der Ausbildung des Fachpersonals erreicht“, nannte Grüttner ein weiteres Beispiel. Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters, kurz Notfallsanitätergesetz im Januar 2014 und der Umsetzung des Gesetzes, sind in Hessen inzwischen über 1.550 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten über Ergänzungsprüfungen zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern weiterqualifiziert worden. Über 260 Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter haben die komplette 3-jährige Berufsausbildung erfolgreich mit Prüfung abgeschlossen. Um eine rechtssichere Aus- und Fortbildung auch in Zukunft zu gewährleisten sei es „unerlässlich“, die Bezeichnungen „Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter“ im Gesetzestext aufzunehmen.

Abschließend betonte Hessens Gesundheitsminister: „Die Menschen können sich darauf verlassen, dass wir uns weiterhin engagiert um eine hervorragende medizinische Versorgung kümmern. Sie ist unser aller höchstes Gut und im Krankheitsfall muss die Versorgung in der Klinik auf hohem Niveau erfolgen und im Notfall muss der Patient schnellstmöglich versorgt werden. Dafür setzen wir uns ein.“

 

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