Schülergerichte sollen Jugendkriminalität senken

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Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Foto: Andreas Arnold/Archiv

Im Kampf gegen die Jugendkriminalität setzt die schwarz-grüne Landesregierung seit 2005 auch auf Schülergerichte («Teen Courts»). Die Staatsanwaltschaft gibt bei kleineren Vergehen geeignete Fälle an dreiköpfige Schülergerichte ab. In betreuten Verfahren werden von den Jugendlichen selbst Sanktionen, meist Sozialstunden, festgelegt. Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber auch Körperverletzung und Beleidigung nennt das Justizministerium als Beispiele.

Gerade bei jugendlichen Ersttätern bedürfe es oftmals keines förmlichen gerichtlichen Verfahrens, sagte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am Mittwoch bei einem Besuch des kriminalpädagogischen Projekts in der Heinrich Metzendorf Schule im südhessischen Bensheim. «Oft reicht hier schon ein deutliches und spürbares Signal, dass ein solches Verhalten nicht toleriert wird.»

Die Erfahrungen mit dem bei Fachleuten umstrittenen Projekt zeigten, dass sich jugendliche Täter im Gespräch mit Gleichaltrigen eher vom Unrecht ihrer Tat überzeugen ließen. «Hierdurch kann verhindert werden, dass jugendliche Täter weiter in die Kriminalität abgleiten.» Die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen in Hessen sei seit 2005 fast um die Hälfte zurückgegangen.

 

 

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