Neues Rettungsdienstgesetz: Zahl der Fehleinsätze verringern

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Mit einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes soll die Zahl der Fehleinsätze in Hessen verringert werden. Nach dem am Mittwoch in den Wiesbadener Landtag eingebrachten Entwurf der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sollen künftig die Verantwortlichen in der Leitstelle nach Rücksprache mit einem Arzt in nicht dringenden Fällen entscheiden können, dass ein Patient vom ärztlichen Bereitschaftsdienst oder einem Hausarzt untersucht werden kann und nicht zwingend in ein Krankenhaus transportiert werden muss.

Einsätze des Rettungsdienstes etwa bei Verdacht auf einen Herzinfarkt, Atemnot oder Ohmacht sollen von der Einschränkung aber keinesfalls betroffen sein. Das bisherige Gesetz läuft Ende des Jahres aus. Die neue Regelung soll bis 2026 gelten. Die Opposition kritisierte in der Aussprache im Parlament, das Gesetz solle im Schnelldurchgang durch den Landtag geboxt werden, obwohl noch Fragen offen seien.

 

 

 

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