Anklage wegen des Verdachts des Offenbarens sowie des Auskunftschaftens von Staatsgeheimnissen

Estimated read time 2 min read
[metaslider id=10234]

 

 

 

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 5. Juni 2018 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 59-jährigen deutschen Staatsangehörigen Martin M., den 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas M. und den 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen Thomas K.

erhoben. Die Angeschuldigten Martin M. und Thomas M. sind des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§ 95 Abs. 1 StGB) hinreichend verdächtig. Der Angeschuldigte Thomas K. ist wegen Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen (§ 96 Abs. 2 StGB) angeklagt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Thomas M. war bei einem Hersteller von Explosivstoffen beschäftigt und pflegte berufliche sowie freundschaftliche Kontakte zu Martin M. Dieser war Niederlassungsleiter eines in Süddeutschland ansässigen Rüstungsunternehmens. Thomas K. war bei demselben Unternehmen angestellt und als Projektmanager eingesetzt.

Im Spätsommer 2016 teilte Thomas M. dem Angeschuldigten Martin M. mit, dass er im Besitz eines interessanten Dokuments sei. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Ablichtung des Entwurfs von Teilen des Haushaltsplans für das Bundesministerium der Verteidigung. Die in dem Dokument mit dem Geheimhaltungsgrad “Geheim” enthaltenen Informationen sind wegen ihrer sicherheitspolitischen Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland ein Staatsgeheimnis im Sinne des Gesetzes.

Der Angeschuldigte Martin M. hatte ebenfalls Interesse an dem Dokument. Vor diesem Hintergrund händigte Thomas M. Anfang September 2016 eine Ablichtung des Dokuments an Martin M. aus. Dieser wiederum übergab am 19. September 2016 eine Ablichtung an den Angeschuldigten Thomas K. Am selben Tag ließ der Angeschuldigte Martin M. eine weitere Ablichtung des Dokuments seinem Vorgesetzten zukommen.

Wie Thomas M. in den Besitz der Unterlagen gelangt ist, ist bislang ungeklärt.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis des gemeinsamen Arbeitgebers der Angeschuldigten Martin M. sowie Thomas K. an ein Landesamt für Verfassungsschutz. Bei einer Routinekontrolle hatte der Sicherheitsdienst des Unternehmens den Arbeitsplatz des Angeschuldigten Thomas K. überprüft und dort in einem unverschlossenen Rollcontainer eine Ablichtung des Dokuments aufgefunden.

Die Angeschuldigten Martin M. und Thomas M. waren am 25. Januar 2018 festgenommen worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 5 vom 29. Januar 2018). Der Angeschuldigte Thomas M. befindet sich seither in Untersuchungshaft. Der Anschuldigte Martin M. ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß, nachdem der gegen ihn bestehende Haftbefehl am 7. März 2018 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist (vgl. Pressemitteilung Nr. 12 vom 8. März 2018).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

 

 

[metaslider id=20815]

 

[themoneytizer id=”15082-19″]

 

More From Author

+ There are no comments

Add yours

Wir freuen uns über Kommentare