Unterlassungserklärung unterzeichnet: Skandal-Rapper Farid Bang gibt im Streit mit Dr. Alice Weidel kleinlaut bei

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Hamburg/Düsseldorf (ots) – Trotz Entlassung durch Plattenfirma und Abschaffung des Echos hatte Bang erneut strafbare Beleidigungen in Song veröffentlicht

Weidel hat Strafanzeige gestellt

Im Streit mit der AfD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel hat der Rapper Farid Bang (bürgerlich: Farid Hamed El Abdellaoui) jetzt klein beigegeben und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Nachdem seine Plattenfirma ihn nach dem Skandal um antisemitische Entgleisungen (“Mein Körper definierter als der von Auschwitz-Insassen”) entlassen und der Musikpreis “Echo” wegen der kontroversen Verleihung an ihn abgeschafft wurde, hatte er in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai auf Instagram und Facebook einen kurzen Ausschnitt aus einem neuen Song veröffentlicht. Dazu schrieb der 31-Jährige: “Hier nochmal ne kleine Kostprobe zu Killa 2018.” In dem 20 Sekunden langen Videoausschnitt ist zu hören, wie er die AfD-Politikerin Dr. Alice Weidel als “Nazi-Bitch” und “Nutte” bezeichnet und ihr damit droht, ihr das Nasenbein zu brechen. Wörtlich heißt es: “Brech’ Alice Weidel ihr Nasenbein, es wird zu gravierend. Und wenn mein Haken trifft, kann die Nazi-Bitch ihren Namen nicht mehr buchstabieren. (Bitch) Nutte du weißt, die Polizei findet dich in der U-Bahn liegend, weil du mir den Pass abnehmen wolltest wie beim Fußballspiel.”

Weidel hatte den Text zunächst nicht kommentieren wollen, dann aber durch Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel juristische Schritte gegen Bang prüfen lassen. Sowohl Facebook als auch Instagram hatten das Video dann auf dessen Aufforderung hin gelöscht. “Es liegen sowohl strafbare als auch persönlichkeitsrechtsverletzende Beleidigungen vor”, sagt dieser. “Diesmal hat Bang sich mit dem falschen Gegner angelegt und kleinlaut gekniffen.” Neben der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung versprach Bang nun die Zahlung einer “in das billige Ermessen” von Frau Dr. Weidel gestellten Vertragsstrafe, sollte er die streitigen Äußerungen erneut machen oder verbreiten. Die Kosten für die Abmahnung in Höhe von mehreren tausend Euro wird Bang ebenfalls zu übernehmen haben. Auch eine Strafanzeige gegen Bang sei inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, seinem Wohnsitz, gestellt worden.

Der Jargon Bangs ist nichts Neues. Er provoziere, so die FAZ “mit Texten, in denen Frauen meist als ‘Huren’ auftreten, gerne auch mal vergewaltigt werden, in denen sich Gewaltorgien und Menschenverachtung durch die Verse ziehen und zu deren Leitkultur die Erniedrigung von Juden und Antisemitismus gehören.” Die Entgleisungen von Bang seien laut Steinhöfel der gänzlich misslungene Versuch einer Retourkutsche. Weidel hatte anlässlich der Echo-Verleihung, getwittert, Bang sei “nichts weiter als ein asozialer Marokkaner” – eine Anspielung auf dessen Song “Asozialer Marokkaner”. Der Musiker hat marokkanische Wurzeln, wurde aber in Spanien geboren und lebt seit seiner Kindheit in Deutschland.

“Ein Kritiker nannte die Texte von Farid Bang einmal ‘bestürzend dumm’. Dass dies zutrifft, hat er hier erneut unter Beweis gestellt”, resümiert Steinhöfel. “Leider ist zu befürchten, dass Bang sich auch in Zukunft an Schwächeren und Wehrlosen verbal vergreifen wird. Dümmere zu finden, wird für ihn nicht so einfach sein.”

Über Rechtsanwälte Steinhöfel

Der Hamburger Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der profiliertesten und bekanntesten deutschen Wettbewerbs- und Medienrechtler. Weitere Kernbereiche seiner 1989 gegründeten Kanzlei sind Rechtsfragen des Internets und E-Commerce. Steinhöfel kann auf Erfahrungen aus nahezu 10.000 Zivilprozessen zurückgreifen, die häufig über mehrere Instanzen geführt wurden – bis heute brachte er weit über 200 Verfahren zum Bundesgerichtshof (BGH). Steinhöfel, der zudem als Publizist und Blogger tätig ist, setzt sich seit Jahren für die Meinungsfreiheit, insbesondere in sozialen Netzwerken, ein und gilt als vehementer Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Auf der von ihm ins Leben gerufenen Seite “Facebook-Sperre – Wall Of Shame” dokumentiert er seit 2016 zahlreiche Fälle von zu Unrecht gesperrten Usern oder gelöschten Beiträgen sowie unterbliebenen Löschungen von strafbaren Kommentaren. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die gesammelten Fälle in einem Gutachten (WD 10 – 3000 – 037/17) als Beleg für die schwierige Beurteilung von strittigen Inhalten von Hasskommentaren anhand der vielfach intransparenten Lösch- und Nicht-Löschpraxis von Facebook erwähnt. Mehr unter www.steinhoefel.de sowie https://facebook-Sperre.steinhoefel.de

 

 

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