Zahlen und Fakten zur Bekämpfung der Kinderpornografie

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Klarstellung durch das Bundeskriminalamt

Wiesbaden (ots) – Das Bundeskriminalamt weist bereits seit geraumer Zeit auf die enorme Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Kinderpornografie hin. Ohne eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bleiben tausende Fälle von Kinderpornografie unaufgeklärt, unseren Ermittlerinnen und Ermittlern sind die Hände gebunden.

Aufgrund aktueller Nachfragen stellt das BKA klar: Im Jahr 2017 registrierte die deutsche Polizei 6.512 Fälle von Kinderpornografie. Die Aufklärungsquote betrug rund 90 Prozent. Diese Daten sind um etwa 8.400 weitere Fälle zu ergänzen, die von einer US-amerikanischen Organisation übermittelt wurden. Eine Aufklärung dieser Sachverhalte war mangels Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht möglich. Die Daten finden bisher keinen Eingang in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), weil sie zwar deutschen IP-Adressen, nicht aber einer konkreten Person in einem Bundesland zuzuordnen sind. Gleichwohl müssen für eine Einschätzung der Lage beide Zahlen zusammengefasst werden. Im Ergebnis erlangte die deutsche Polizei im Jahr 2017 Kenntnis von rund 14.900 Fällen. Die Aufklärungsquote reduziert sich somit von knapp 90 auf rund 40 Prozent.

Die Fakten

Die meisten Hinweise zu Dateien mit kinderpornografischen Inhalten erhält das BKA aktuell von der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC). Diese arbeitet wiederum mit amerikanischen Internetanbietern und Serviceprovidern wie Facebook, Microsoft, Yahoo oder Google zusammen, die ihre Datenbestände und die über ihre Dienste verbreiteten Daten mittels modernster Filtertechnologien permanent nach Missbrauchsabbildungen scannen. Die festgestellten Dateien werden gelöscht und die verfügbaren Informationen dem NCMEC übermittelt. Das NCMEC leitet diese Verdachtsanzeigen auf Basis der IP-Adresse (Adresse, von der aus der Upload des strafrechtlich relevanten Materials stattgefunden hat) an die jeweils zuständige polizeiliche Zentralstelle des Landes weiter, in dem die Straftat stattgefunden hat. Über 35.000 Hinweise auf mögliche strafbare Handlungen in Deutschland gingen so im Jahr 2017 im BKA ein. Als Zentralstelle ist das Bundeskriminalamt für die Auswertung und die Weiterleitung der Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zuständig.

Die Herausforderungen

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Hinweise auf Missbrauchsabbildungen im Internet kontinuierlich gestiegen. Die Zahl der Fälle, die Eingang in die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) fanden, blieb jedoch annähernd gleich, im Vorjahr lag sie bei 6.512 Fällen und einer Aufklärungsquote von knapp 90 Prozent, ein auf den ersten Blick sehr guter Erfolg. Dieser war insbesondere möglich, weil bei einer Vielzahl der aufgeklärten Fälle die Inhaber der ermittelten IP-Adresse noch festgestellt werden konnten. So erklärt sich die hohe Aufklärungsquote der in der PKS registrierten Fälle und zeigt die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Dennoch bildet die PKS nur einen sehr kleinen Teil der tatsächlichen Straftaten ab. Dies erkennt man daran, dass die Zahl der erfassten Fälle sehr viel geringer ist, als die Zahl der Hinweise (rund 35.000).

Die im Vergleich zu den eingehenden Hinweisen geringe Anzahl an registrierten Fällen ist einerseits darin begründet, dass nicht jedes gemeldete Foto oder Video tatsächlich strafbare Handlungen enthielt. Andererseits konnte in vielen Fällen die vom Provider mitgelieferte IP-Adresse mangels Vorratsdatenspeicherung keinem konkreten Anschluss in Deutschland mehr zugeordnet werden, da der Provider die zur Identifizierung notwendigen Daten bereits gelöscht hatte. Diese Fälle fanden keinen Eingang in die PKS, weil sie eine Zuordnung zu einem bestimmten Bundesland voraussetzt. 2016 und 2017 betraf dies jeweils rund 8.400 Fälle. Andere Ermittlungsansätze (etwa Email-Adressen oder Telefonnummern) waren in diesen Fällen nicht mehr vorhanden, die Ermittlungen mussten eingestellt werden. Die 8.400 in Deutschland nachweislich begangenen, aber wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärten Fälle bezieht das BKA für ein klares Bild über die tatsächlich begangenen Straftaten mit ein. Zusammen mit den 6.512 in der PKS registrierten Fällen vom Jahr 2017 ergibt sich eine Zahl von über 14.900 Fällen von Kinderpornografie. So reduziert sich die Aufklärungsquote von knapp 90 auf rund 40 Prozent.

Bundeskriminalamt

 

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