Polizei appeliert an Verkehrsteilnehmer – Rücksichtnahme auf Schwächere

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Homberg (ots) – Schwalm-Eder-Kreis Aktion “Schwächere Verkehrsteilnehmer” – Tipps und Informationen Ihrer Polizei

Aktionszeit: 21.05. – 03.06.18 In dieser und in der kommenden Woche führt die hiesige Polizei Kontrollen und Informationsgespräche im Rahmen der landesweiten Aktion “Schwächere Verkehrsteilnehmer durch. Bei den Gesprächen soll das Thema schwächere Verkehrsteilnehmer in den Blickpunkt gerückt werden.

Zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern gehören insbesondere Kinder, ältere Verkehrsteilnehmer, Radfahrer und Motorradfahrer. Kinder waren in 2017 bei 27 Verkehrsunfällen involviert, dabei wurden 19 Kinder leichtverletzt und 10 schwerverletzt. Kinder waren als Mitfahrer im Pkw, als Radfahrer, als Fußgänger und mit Spielgeräten an Verkehrsunfällen beteiligt. Bei Jugendlichen besteht das höchste Risiko zu verunglücken mit dem PKW, danach das Mofa und erst an dritter Stelle das Krad. Bei den älteren Verkehrsteilnehmern (ab 65) besteht das höchste Risiko im PKW, zu Fuß, mit dem Fahrrad und an vierter Stelle das Krad.

Fahrradfahrer

Im Schwalm-Eder-Kreis waren in 2017 40 Radfahrer in Unfälle verwickelt, erfreulicherweise 15 weniger als in 2016. 20 Radfahrer wurden leichtverletzt, 14 schwerverletzt, einer getötet. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass Radfahrer möglichst einen Helm und helle reflektierende Kleidung tragen sollen. Insbesondere ist der Umstieg von einem Fahrrad auf ein Pedelec sehr gewöhnungsbedürftig und verlangt einige Übungen, beim Kurvenfahren, da hier höhere Geschwindigkeiten möglich sind und sehr oft auch gefahren werden. Leider sieht man sehr viele Pedelec-Fahrer ohne entsprechende Schutzausrüstung z. B. einen Fahrradhelm – auch wenn er nicht vorgeschrieben ist, kann ein Helm Kopfverletzungen vermeiden. So ereignete sich am 20.04.2018 auf der Kreisstraße 4, zwischen Deute und Wolfershauen, ein Unfall mit einer 70-jährigen Pedelec-Fahrerin. Sie war mit ihrem Pedelec gestürzt weil ihre Kopfbedeckung weggeflogen war. Bei dem Sturz wurde sie zum Glüch nur leicht verletzt. Mit einem ordnungsgemäß verschlossenen Fahradhelm wäre dieser Unfall nicht passiert. Das Fahrrad sollte selbstverständlich vorschriftsmäßig ausgerüstet sein: 2 Bremsen, weißer Reflektor nach vorn, großer roter Reflektor nach hinten, Speichenreflektoren oder reflektierende Reifenseitenwände, Reflektoren an den Pedalen nach vorn und hinten, bei Dämmerung, Dunkelheit oder es die Sicht sonst erfordert, nach vorn weißes Abblendlicht und nach hinten ein rotes Rücklicht. Die Beleuchtung darf nicht blinken. Sie muss bei Tageslicht nicht montiert sein. Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht sind möglich. Die Beleuchtung kann durch Dynamo, Batterie oder Akku betrieben werden.

Motorradfahrer

Unfälle mit motorisierten Zweirädern gab es in 2017 insgesamt 106, dies waren 10 weniger wie in 2016. Bei den 106 Unfällen wurden 48 Kradfahrer leichtverletzt, 24 schwerverletz und zwei getötet. Gerade Kradfahrer sollten, wenn sie längere Zeit nicht mehr auf einem Motorrad gesessen haben, mit leichten Übungen auf verkehrsarmen Plätzen trainieren Sie sollten in jedem Fall komplette Schutzkleidung tragen – auch im Sommer.

Fußgänger:

In 2017 waren 87 Unfälle mit Fußgängern zu verzeichnen. Hierbei haben sich 24 Fußgänger falsch verhalten. Es wurden 24 Fußgänger leichtverletzt und 9 schwerverletzt. Davon waren 8 verletzte Kinder/Jugendliche und 8 verletzte ältere Menschen 65+. Fußgänger sollen, sofern vorhanden, Fußgängerüberwege, Überquerungshilfen oder Fußgänger-Ampeln benutzen. Dabei ist auf deutlichen Blickkontakt mit den Kraftfahrern zu achten, damit dieser auch die Absicht des Überschreitens der Fahrbahn erkennt.

Kinder im Pkw

Bei der Mitnahme von Kindern im PKW ist auf die richtige Benutzung der Kindersitze zu achten, die vom Hersteller angegebenen Alters-/Gewichtsangaben sind zu beachten. Benutzungspflicht bis 12 Jahre oder bis zu einer Größe von 1,50m. Kindersitze dürfen auch auf dem Beifahrersitz verwendet werden. Ausnahme: Reboardsitze (Babyschalen), wenn der Beifahrerairbag nicht deaktiviert ist. Dann dürfen diese Sitze nur auf den Rücksitzen verwendet werden.

Ältere Verkehrsteilnehmer

Mobilität im Alter ist wichtig, gerade auf dem Land. Dennoch sollte jeder sich selbst überprüfen, indem er regelmäßig bei einem Arzt Reaktionstests, Seh- und Hörtests durchführt, da diese Fähigkeiten mit dem Alter erfahrungsgemäß nachlassen. Alternativen zur Mobilität sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden (ÖPNV, Bürgerbusse etc.). Vielleicht hilft auch der nette Nachbar mal aus und fährt mit zum Einkaufen. Bei der Neuanschaffung eines PKW sollten Assistenzsysteme in Erwägung gezogen werden, wie z.B. Einparksensoren, Einparkhilfen, Rückfahrkameras. Diese Systeme können bei den häufigsten, durch ältere Menschen verursachten Schäden (Wenden und Rückwärtsfahren), behilflich sein.

Nutzung von Mobiltelefonen Nicht nur Kraftfahrer und Fahrradfahrer dürfen während der Fahrt das Smartphone und andere elektronische Geräte (dazu gehört auch das Navi) nicht benutzen (100,-EUR Kraftfahrer, bei Unfall 200,-EUR, Radfahrer 55,-EUR). Auch Fußgänger sollten sich mehr in ihrer Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen und das Handy in der Tasche lassen. Ohrhörer und Kopfhörer (Mickeymäuse) lenken vom Verkehr ab, Geräusche werden nicht mehr oder nicht richtig wahrgenommen und Gefahren dadurch zu spät oder gar nicht erkannt.

Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer

Kraftfahrer sollten mehr Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer nehmen. Dazu gehört insbesondere auch das Parken auf dem Rad- oder Gehweg. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern gefährdet massiv Fußgänger und Radfahrer, die möglicherweise an unübersichtlichen Stellen plötzlich die Fahrbahn betreten.

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Schwalm-Eder

 

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