Land: Wünsche behinderter Menschen stärker berücksichtigen

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Die Unterstützung behinderter Menschen soll sich künftig noch stärker an deren persönlichen Wünschen orientieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU und Grünen, der Eingliederungshilfe und Sozialhilfe neu regelt, ist am Donnerstag in den Landtag eingebracht worden. Damit soll Bundesrecht auf Landesebene umgesetzt werden.

Geregelt werden soll etwa, wer zuständig für die Eingliederungshilfe ist, die behinderten Menschen eine möglichst selbstbestimmte und aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Bestehende Zuständigkeitsstreitigkeiten sollen vermieden werden. Nach dem sogenannten «Lebensabschnittsmodell» sollen minderjährige Menschen mit Behinderung bis zum Schulabschluss künftig von den Kreisen und kreisfreien Städte betreut werden. Für volljährige Menschen mit Behinderung bleibt der Landeswohlfahrtsverband zuständig.

Mit dem Gesetz soll eine 2016 beschlossene Änderung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene umgesetzt werden. Die Eingliederungshilfe soll im Jahr 2020 aus dem bisherigen Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst werden.

 

 

 

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