Saubere Luft: Umwelthilfe scheitert mit Androhung

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Im Streit um einen Luftreinhaltungsplan in Limburg an der Lahn hat die Deutsche Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Niederlage einstecken müssen. Das Gericht wies am Freitag einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Land Hessen zurück. Hintergrund ist ein Urteil aus dem Jahr 2015, nach dem das Land verpflichtet wurde, für Limburg schnellstmöglich einen Luftreinhalteplan zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung aufzustellen.

Das Land hatte im Jahr 2017 eine erste Fortschreibung des Plans vorgelegt, die die Umwelthilfe für verspätet und ungenügend hielt. Wirksame Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung wie eine City-Maut, Dieselfahrverbote oder Tempolimits seien nicht ergriffen worden. Nach Auffassung des Gerichts gibt es aber ein weites Ermessen des Landes, wie die Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung erreicht werden kann. Dabei sei ein schlüssiges Konzept erkennbar.

Das Verwaltungsgericht entscheidet auch noch in einem Sammelverfahren über mögliche Dieselfahrverbote in hessischen Städten. Die Deutsche Umwelthilfe hat Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt und Offenbach wegen nicht eingehaltener EU-Grenzwerte für saubere Luft verklagt. Wann das Verfahren eröffnet wird, ist noch offen. Mindestens fünf Städte hatten im vergangenen Jahr in Hessen nach Auskunft des Umweltbundesamtes den Stickoxid-Grenzwert nicht eingehalten. Neben Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt waren dies Limburg und Gießen.

 

 

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Anmerkung der Redaktion:

“Deutsche Umwelthilfe” schon der Begriff schmeckt wie Honig in einem frischen Wald. Schmeckt wie eine grüne Wiese voll mit herrlichen Blumen. Schmeckt wie ein sauberer Strand mit glücklichen Möven und Krebsen. Genau das ist aber die Deutsche Umwelthilfe nicht. Lassen sie sich nicht täuschen vom Namen:  Erfahren sie mehr

 


 

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