Noch kein Gerichtstermin wegen schlechter Luft

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Der Termin vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht über mögliche Dieselfahrverbote in hessischen Städten ist weiter offen. Das Verfahren solle noch in diesem Jahr beginnen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Es gebe aber noch kein genaues Datum, wann der Prozess startet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mehrere hessische Städte wegen nicht eingehaltener EU-Grenzwerte für saubere Luft verklagt. Diese werden gesammelt vor dem Verwaltungsgericht behandelt.

Neben Hessens Landeshauptstadt Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt hatte die Deutsche Umwelthilfe Ende März auch noch Offenbach verklagt. Die Einhaltung der Grenzwerte sei «nur möglich durch eine rasche Umsetzung kurzfristig wirksamer Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge», hatte die DUH ihr Vorgehen begründet. Mindestens fünf Städte hatten im vergangenen Jahr in Hessen nach Auskunft des Umweltbundesamtes den Stickoxid-Grenzwert nicht eingehalten. Neben Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt waren dies Limburg und Gießen.

Wegen zu schmutziger Luft in vielen deutschen Städten hat die EU-Kommission unterdessen am Donnerstag Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Bei der Klage geht es um die Missachtung von EU-Grenzwerten für Stickoxide, die bereits seit 2010 verbindlich für alle EU-Staaten sind. Auch 2017 wurden sie jedoch in 66 deutschen Städten überschritten, in 20 Kommunen sehr deutlich. Verantwortlich gemacht werden vor allem Dieselautos, deren Zahl jahrelang stark zunahm. Nach dem Dieselskandal wurde deutlich, dass sie im Verkehr auch viel mehr Schadstoffe ausstoßen als in Tests.

 

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