Grundsteuerreform – Appell an die Finanzminister

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Berlin, 30. April 2018 – Am kommenden Mittwoch, den 2. Mai, beraten die Finanzminister des Bundes und der Länder über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer. Hierzu erklärt das bundesweite Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“:

Das Karlsruher Urteil macht eine verfassungsfeste und gleichzeitig in wenigen Jahren umsetzbare, einfache Reform der Grundsteuer erforderlich. Die aufwendige Ermittlung sämtlicher Gebäudeflächen und/oder -werte scheidet jetzt praktisch schon deshalb aus, weil sowohl die dazu nötige Zeit als auch das dazu nötige Personal fehlen. Seit mehr als fünf Jahren fordern wir die Finanzminister auf, sich einen Ruck zu geben und sich der Reformoption „reine Bodensteuer“ zuzuwenden. Spätestens jetzt führt daran kein Weg mehr vorbei. „Eine reine Bodensteuer ist mit vergleichsweise wenig administrativem Aufwand rasch umsetzbar, sie ermutigt zu baulichen Investitionen statt sie zu bestrafen und unterstützt so die Verwirklichung der kommunalen Planung – und gerecht ist sie auch noch. Deshalb gehört sie am Mittwoch ganz oben auf die Tagesordnung“, so Dr. Ulrich Kriese, bau- und siedlungspolitischer Sprecher des NABU.

Berechnungen (siehe Anlage!) zeigen, dass Mieterhaushalte und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern in kleinen Gemeinden bis hin zu mittleren Großstädten (knapp 70% der Bevölkerung lebt in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern) bei einer reinen Bodensteuer die größte Entlastung erfahren würden. Für die Eigentümer eines durchschnittlichen Einfamilienhauses würde sich im Vergleich zu heute nichts oder wenig ändern.

Zwar stellt sich die Situation in Millionenstädten wie Hamburg, München, Köln oder Berlin differenzierter dar. Vor allem zentrumsnahe Mehrfamilienhäuser stehen oft auf teurem Grund. „Unsere neuen Berechnungen am Beispiel Berlin zeigen, dass eine reine Bodensteuer in solchen Städten bei Mehrfamilienhäusern im Durchschnitt zu sehr ähnlichen Ergebnissen wie konkurrierende Reformmodelle führt. Der höhere Bodenwert lässt die Steuer hier deswegen nicht explodieren, weil sie sich je Grundstück auf eine entsprechend hohe Anzahl von Wohneinheiten verteilt. Dies macht die Bodensteuer auch in sehr teuren Städten gesellschaftlich und politisch akzeptabel.“ so Prof. Dr. Dirk Löhr, Professor für Steuerlehre und Ökologische Ökonomik an der Hochschule Trier.

Weitere Informationen unter: http://www.grundsteuerreform.net

 

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