Hundebiss in Hotel: Besitzer haftet auch bei Abwesenheit

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Ein Hundebesitzer haftet auch dann für den Biss seines Tieres, wenn der Geschädigte bewusst allein zu dem Vierbeiner in ein Zimmer geht. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Frankfurt zu einem Schmerzensgeldstreit hervor. In dem Fall geht es um einen Geschäftsmann, der für seine Zeit in Frankfurt eine Hundesitterin engagiert hatte.

Da der Irish-Bullterrier-Mix auch zeitweise in ihrer Wohnung übernachten sollte, sollte das Tier an ihren dort teilweise lebenden Partner gewöhnt werden.

Als die Frau gemeinsam mit dem Mann den Hund aus einem Hotelzimmer holen wollte, biss der Hund dem Mann in die Hand. Der Besitzer war da bereits bei der Arbeit.

Wegen seiner Verletzung verklagte der Mann den Besitzer auf Schmerzensgeld. Das Gericht hielt das für gerechtfertigt und verurteilte den Halter zu einer Zahlung von 2500 Euro. In der Begründung heißt es, dass der Besitzer grundsätzlich für seinen Hund hafte. Durch Kurzmittelungen auf dem Handy sei auch nachzuvollziehen, dass der Besuch im Hotelzimmer abgesprochen war.

Allerdings treffe den Kläger auch ein Mitverschulden, da er sich mit dem Betreten des Hotelzimmers selbst in Gefahr gebracht habe.

Es sei allgemein bekannt, dass Hunde ihr Revier gegen vermeintliche Eindringlinge verteidigten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

 

 

 

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