Ausländische Pflegekräfte oft erst nach Zusatzkurs anerkannt

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Hessen hat 2016 bei 895 Pflegekräften deren ausländischen Berufsabschluss anerkannt. Dafür musste sich etwas weniger als die Hälfte zunächst nachqualifizieren, wie aus einer Antwort des Sozialministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage im Landtag hervorgeht. Ein Jahr zuvor war bei 789 Menschen die Ausbildung im Pflegeberuf anerkannt worden, darunter bei 347 erst nach einer zusätzlichen Qualifizierung.

In Hessen hat im November 2017 ein «Zentrum zur Anwerbung und nachhaltigen Integration internationaler Pflege- und Gesundheitsfachkräfte» (ZIP) in Wiesbaden und im mittelhessischen Alsfeld seine Arbeit aufgenommen. Das Zentrum unterstützt Arbeitgeber bei der Anwerbung von Fachkräften.

Wer als ausgebildete Krankenpflegefachkraft aus dem Ausland in Hessen in seinem Beruf arbeiten will, muss neben ausreichenden Sprachkenntnissen auch seine gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.

Jeder Antrag wird beim Regierungspräsidium Darmstadt überprüft. Manche Fachkraft bekommt dann bestimmte Auflagen. Das heißt, diejenigen müssen entweder einen Anpassungslehrgang besuchen oder eine Kenntnis- beziehungsweise Eignungsprüfung ablegen, bevor sie für ihren Abschluss das Prädikat «gleichwertig» erhalten.

 

 

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