Thüringer Mischlingswölfe getötet – PETA erstattet Strafanzeige gegen Jäger und Behördenmitarbeiter

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Ohrdruf / Erfurt / Stuttgart, 6. April 2018 – Die einzige in Thüringen sesshaft gewordene Wölfin hat auf dem Truppenübungsplatz bei Ohrdruf im Landkreis Gotha sechs Hybridwelpen aufgezogen, die sie Behördenangaben zufolge mit einem Hund zeugte. Jetzt sind vier der wenige Monate alten Tiere tot. Das Umweltministerium in Thüringen ließ drei Welpen erschießen, ein weiteres Tier starb bei einem Unfall. PETA hatte das thüringische Umweltministerium sowie das Sozialministerium aufgefordert, von der Tötung abzusehen und eine tierfreundliche Lösung vorzuziehen, wie etwa die Jungtiere vor Eintritt der Geschlechtsreife zu sterilisieren. Die verbliebenen zwei Tiere werden noch im Revier der Mutterwölfin bei Ohrdruf vermutet. PETA appelliert nun an das Umweltministerium, von der Tötung der noch lebenden Welpen abzusehen. Die Tierrechtsorganisation warnte im vergangenen Herbst vor der strafrechtlichen Relevanz einer Tötung und hat jetzt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen die für den Abschuss verantwortlichen Personen und Behörden erstattet, auch gegen das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz des Landes Thüringen.
 
„Tiere zu töten, weil sie nicht reinrassig sind, ist ethisch nicht zu verantworten. Das Leben der Tiere darf nicht als minderwertig betrachtet werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA.
 
Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Tier ohne „vernünftigen Grund“ zu töten. Ein vernünftiger Grund für die Tötung ergibt sich aufgrund Artenschutzerwägungen nicht, da Wölfe gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Washingtoner Artenschutzübereinkommen unter besonderem Artenschutz stehen. Durch den Abschuss der Hybriden sollte laut den Behörden eine Vermischung der Gene von Wolf und Hund verhindert und die Wolfspopulation geschützt werden. PETA weist aber darauf hin, dass gemeinsamen Nachkommen von Wolf und Hund als Wölfe gelten und demnach wie diese besonderem rechtlichen Schutz unterliegen. Somit lag kein vernünftiger Grund im Sinne des § 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz vor. Es hätte weiterhin versucht werden können, die Tiere zu betäuben und zu sterilisieren.
 
PETA bedauert, dass die Wolfshybriden getötet wurden. Statt sie zu erschießen, sollte weiterhin versucht werden, sie durch Betäubungsschüsse einzufangen, zu sterilisieren und wieder freizulassen. Die Sterilisation ist – auch bei männlichen Tieren – einer Kastration vorzuziehen, da kastrierte Hybridrüden in der Sozialstruktur des frei lebenden Wolfsrudels aufgrund des Testosteronmangels voraussichtlich von den anderen Tieren unterdrückt würden. Diese Problematik besteht bei der Sterilisation nicht. Durch die Unfruchtbarmachung der noch lebenden Wolfsmischlinge wäre eine Fortpflanzung der Wildtiere dauerhaft unterbunden und sie könnten ohne Auswirkungen auf den Genpool in Freiheit leben.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten, wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.

 

Weitere Informationen:
PETA.de/Jagd
Veganblog.de/2016/08/Woelfe-Unter-Beschuss-Illegale-Wolfstoetungen-In-Deutschland

 

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