Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung “Al-Shabab”

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Von Generalbundesanwaltschaft2.JPG: Voskosderivative work: Sitacuisses – Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet  Generalbundesanwaltschaft2.JPG: , CC BY 3.0, Link

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am15. Februar 2018 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshofs den 20-jährigen somalischen Staatsangehörigen Abduqaadir A.

durch Beamte der hessischen Polizei festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Al-Shabab” beteiligt zu haben.

Zudem werden ihm in dem Haftbefehl versuchter Mord und Beihilfe zum Mord vorgeworfen, (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, § 211, § 27, § 23 StGB).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Abduqaadir A. wurde seinen Angaben zufolge im Frühjahr 2012 in Mogadischu gemeinsam mit weiteren Jugendlichen von der ausländischen terroristischen Vereinigung “Al-Shabab” als Mitglied rekrutiert.

Sie wurden in ein Lager der Terrororganisation gebracht und dort in kleine Gruppen aufgeteilt. Abduqaadir A. wurde an Pistolen und Handgranaten ausgebildet.

Kurz nach Abschluss seiner Ausbildung unterstützte der Beschuldigte gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern seiner Gruppe einen Kämpfer der Vereinigung bei der Ausführung eines Tötungsauftrages.

Mit Revolvern bewaffnet begleiteten sie den Attentäter in eine Moschee, wo er sein Opfer mit drei Kopfschüssen tötete.

Etwa zwei Monate später sollte der Beschuldigte einen nicht näher bekannten Regierungsmitarbeiter töten. Unter der Anleitung eines erfahrenen Al-Shabab-Mitglieds machte Abduqaadir A. gemeinsam mit zwei weiteren Mitgliedern seiner Gruppe das Opfer in einem Lokal ausfindig.

Der Beschuldigte schoss mehrfach auf den Mann, verletzte den Geschädigten aber nicht tödlich.

Da der Anschlag fehlgeschlagen war, wurde der Beschuldigte von der Terrororganisation inhaftiert.

Es gelang ihm jedoch zu fliehen. Kurz darauf, im Oktober 2012, verließ Abduqaadir A. Somalia und reiste über Kenia, Uganda, Sudan und Libyen nach Italien und kam schließlich im Juni 2014 nach Deutschland.

Der Beschuldigte wurde heute (16. Februar 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

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