Jobcenter Stadt Kassel informiert: Neue Fördermöglichkeiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

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Am 1. Januar 2019 tritt das neue Teilhabechancengesetz (MitArbeit) in Kraft. Es bietet langzeitarbeitslosen Menschen, die schon seit mindestens zwei Jahren vom Jobcenter betreut werden, neue Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.

Durch individuelle Beratung werden sie bei der Suche nach einem passenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz unterstützt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten zudem attraktive Zuschüsse zu den Lohnkosten. Bei der Beschäftigung von Menschen, die schon mehr als sechs Jahre ohne Beschäftigung sind, beträgt diese bis zu 100 Prozent bezogen auf den Tariflohn. Zudem ist ein begleitendes Coaching vorgesehen und gegebenenfalls auch passende Qualifizierungsbausteine.

„Mit den neuen Instrumenten können wir langzeitarbeitslosen Menschen neue Chancen eröffnen auf Teilhabe am Erwerbsleben“, freut sich Christian Nübling, Leiter des Jobcenters Stadt Kassel. „Die neuen Fördermöglichkeiten sind für arbeitslose Menschen wie auch für Arbeitgeber äußerst interessant. Der Gesetzgeber hat damit ein gutes Instrument geschaffen, um Arbeitskräftemangel zu begegnen. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit den Kasseler Arbeitsmarktpartnern mit diesem Instrumentarium möglichst vielen Leistungsberechtigten eine echte Perspektive zu geben.“

Aktuell unterstützt das Jobcenter Stadt Kassel rund 17.000 erwerbsfähige Hilfebedürftige – rund die Hälfte ist bereits seit mehr als zwei Jahren im Leistungsbezug SGB II.

Interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wenden sich bitte per Mail an das Jobcenter Stadt Kassel: MitArbeit-JCStadtKassel@jobcenter-ge.de.


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