Hochzeit, Geburt, Todesfall – Was gibt es über Sonderurlaub zu wissen?

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Köln, November 2017. Der graue Arbeitsalltag fünf bis sechs Tage die Woche mit Termindruck, viel Verantwortung und Stress kann auf Dauer krank machen. Zum Schutz der Arbeitnehmer wurde das Bundesurlaubs-gesetz (BurlG) erlassen, in dem der Anspruch auf Urlaub festgelegt wird. Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub ist Arbeitnehmern aus persönlichen Gründen Sonderurlaub zu gewähren und zu vergüten. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, erläutert im Folgenden alles Wissenswerte zum Thema.

Was bedeutet Sonderurlaub?

„Anlässe, aus denen Sonderurlaub genommen werden darf, sind zum Bei-spiel die eigene Hochzeit, die Geburt des Kindes oder der Todesfall eines nahen Angehörigen. Auch bei Ladung zu einem Gerichts- oder Behörden-termin oder die Pflege und Beaufsichtigung eines erkrankten Kindes darf Sonderurlaub beantragt werden. Der Arbeitnehmer ist demnach aus ei-nem persönlichen Grund, ohne eigenes Verschulden und für eine verhält-nismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert“, erklärt Markus Mingers. Will ein Arbeitnehmer begründeten Sonderurlaub bei seinem Arbeitgeber beantragen, sollte er auf den Paragraphen 616 BGB verweisen, der den Anspruch auf Bezahlung sichert. Die genauen Um-stände, die einen Sonderurlaub rechtfertigen, stehen nicht im Gesetzes-text – zur Orientierung kann allerdings der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) helfen.

Kurzer Überblick – Wieviel Sonderurlaub darf rechtlich eingefordert werden?

Wie lang der Sonderurlaub sein darf, wird in Paragraph 29 TVöD erläutert. „Ein Tag Sonderurlaub wird bei Geburt des Kindes, dem Umzug in eine andere Stadt aus betrieblichen Gründen oder 25-jährigen sowie 40-jährigen Arbeitsjubiläum stattgegeben. Die schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen oder des Kindes kann Anlass für wenige Tage bis zu einem Jahr Sonderurlaub geben“, so der Rechtsexperte. Bei einem zwingenden Arztbesuch, der nicht außerhalb der vereinbarten Ar-beitszeiten stattfinden kann, ergibt sich der Sonderurlaub aus An- und Ab-fahrtzeiten plus Behandlungszeit.

Wann kann ich wegen eines Todesfalls freigestellt werden?

Im Regelfall muss es sich bei der verstorbenen Person um ein nahes Fa-milienmitglied handeln, somit der Verwandtschaft 1. Grades. Um den schweren Verlust zu betrauern, hat der Arbeitgeber Sonderurlaub zu ge-währen. Wer mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen zwei freien Tage braucht, sollte an die verständnisvolle Seite des Arbeitgebers appellieren.

Wenn die Hochzeitsglocken läuten – Wieviel freie Zeit steht mir zu?

Der Hochzeitstag fällt unter den gesetzlich geregelten Sonderurlaub. „Er beträgt in der Regel allerdings nur einen Tag – für längere Feierlichkeiten und Flitterwochen müssen Arbeitnehmer auf ihren gesetzlichen Urlaub zu-rückgreifen“, weiß Mingers. „Neben der eigenen Hochzeit kann der Vorge-setzte auch für Jubiläen der Eltern wie der Silbernen oder Goldenen Hochzeit um Sonderurlaub gebeten werden.“

Anspruch auf Sonderurlaub auch bei Geburt des Kindes?

Kommt die Schwangerschaft in die Endphase, sind die Eltern vor Vorfreu-de meist sehr aufgeregt. Man hofft, dass alles gut geht und dass Mutter und Kind wohlauf sein werden. „Väter können sich am Tag der Geburt ei-nen Tag Sonderurlaub nehmen. Wie viele Tage sie auf ihren Urlaubsan-spruch obendrauf für die Geburt Ihres Kindes erhalten, steht entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung“, erläutert Mingers. Mütter müssen den Sonderurlaub nicht beanspruchen, da sie aufgrund des Mutterschutzes ohnehin für sechs bis acht Wochen nach der Entbindung von der Arbeit freigestellt sind.

Über Markus Mingers:

www.mingers-kreuzer.de

Markus Mingers ist Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Min-gers & Kreuzer in Köln. Als Experte für Verbraucherfragen vertritt er zahlreiche Klienten auf unterschiedlichsten Rechtsgebieten, darunter Zivilrecht, Arbeitsrecht, Bau-, Miet- und Immobilienrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Familien-recht und Speditions- & Transportrecht.

www.mingers-kreuzer.de

 

 

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