TASSO-Tipp: Das Martinsfest tierfreundlich feiern

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Sulzbach/Ts., 8. November 2017 – Am 11. November wird das Martinsfest gefeiert. Damit soll an den heiligen Martin von Tours erinnert werden, der im vierten Jahrhundert einen Bettler vor dem Erfrierungstod rettete, indem er ihm die Hälfte seines Mantels gab. Leider haben sich zum Martinsfest Bräuche etabliert, die auch mit Tierleid verbunden sind. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. gibt Tipps, wie St. Martin auch ohne Tierquälerei ein schönes Fest werden kann.

Zum Martinsfest kommt in vielen Haushalten immer noch die traditionelle Martinsgans auf den Tisch. Dabei ist zu bedenken, dass laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2015 nur knapp 3.000 Tonnen des hier verzehrten Gänsefleisches auch aus Deutschland stammten und ganze 21.000 Tonnen aus dem Ausland, hauptsächlich aus Polen und Ungarn. „Nicht selten stammt dieses auch in Deutschland angebotene Gänsefleisch aus der hier längst verbotenen Stopfleberproduktion oder sogar aus Käfighaltung“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO. Dass aber auch hierzulande noch eine tierquälerische Massentierhaltung von Gänsen ohne Zugang zu einer Wasserstelle möglich ist, läge an der fehlenden Gesetzesgrundlage. „Verbindliche Haltungsvorschriften für Gänse existieren nicht in der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Auf EU-Ebene gibt es zwar eine 1999 für Hausgänse angenommene Europaratsempfehlung, die jedoch nicht rechtsverbindlich ist“, erläutert der Tierschutzexperte. Auch die Bundestierärztekammer beklagt diesen Umstand und verabschiedete unlängst ein Positionspapier zur Verbesserung des Tierschutzes bei Nutztieren, welches unter anderem auch die Aufnahme von Anforderungen an die Haltung von Wassergeflügel in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung fordert.

Wer aus Tierschutzgründen lieber keine Martinsgans essen möchte, findet im Internet viele leckere vegetarische und vegane Alternativen. Wer dennoch nicht auf den Gänsebraten verzichten will, sollte Gänse aus ökologischer und regionaler Erzeugung kaufen. Eine artgerechte Haltung mit Auslauf ist für die Verbraucher an den gesetzlich geschützten Kennzeichnungen wie beispielsweise „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ oder „ökologische Tierhaltung“ zu erkennen.

Der Brauch des Martinsfeuers ist besonders für Kinder ein besonderes Erlebnis. Doch weil Wildtiere oft Unterschlupf in großen Reisighaufen oder Holzstapeln suchen, sterben leider jedes Jahr auch viele dieser Tiere qualvoll in den Flammen. Vor allem Igel sind gefährdet, da sie sich bei Gefahr zum eigenen Schutz zusammenrollen und unbeweglich liegen bleiben. Deshalb sollte das Brennmaterial kurz vor dem endgültigen Anfeuern auch noch einmal umgeschichtet werden, um ganz sicher zu gehen, dass sich dort nicht doch ein Tier versteckt hat.

So kann jeder an die gute Tat des heiligen Martins anknüpfen und das Martinsfest auch tierfreundlich feiern.

 

TASSO

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