Vignette, Videomaut und Co. Tipps für die Fahrt durch den europäischen Mautdschungel

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Hamburg – Um an den Urlaubsort zu kommen, setzen die Deutschen in diesem Jahr vermehrt auf das Auto als Transportmittel. Auf dem Weg können die Reisenden einer Vielzahl von unterschiedlichen Mautsystemen begegnen. Der ADAC hat die wichtigsten Informationen und Tipps zusammengetragen.

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Vignette
Basierend auf Strecken, die in den regionalen Geschäftsstellen häufig nachgefragt werden, hat der ADAC Hansa e.V. in dieser Grafik beispielhafte Mautkosten für beliebte Ziele in Italien, Kroatien sowie eine Rundreise durch die skandinavischen Länder zusammengestellt. Bei den Fahrten nach Florenz und Split wird von einem zweiwöchigen Urlaub ausgegangen. Die Citymaut in den skandinavischen Ländern ist zum Teil sowohl vom Wochentag, als auch von der Uhrzeit abhängig. Für die Grafik wurde eine Fahrt werktags im Laufe des Vormittags angenommen.

Eine neue Herausforderung stellt die zunehmende Digitalisierung dar. In England (London), Irland (Dublin) und seit kurzem auch in Italien (nördlich von Mailand) gibt es Streckenabschnitte, für die sich Reisende bereits vorab im Internet registrieren müssen. Für Einheimische ist dies selbstverständlich, Touristen sind darauf häufig nicht vorbereitet.

Auch ohne Kreditkarte zu reisen erschwert den Urlaub. An vielen französischen, italienischen und spanischen Mautstellen ohne Personal ist eine Barbezahlung nicht mehr möglich. Ein weiteres Hindernis: Jedes Land hat sein eigenes Klassifizierungssystem. Autofahrer – insbesondere Gespann- und Wohnmobilfahrer – müssen deshalb gut informiert die Reise durch Europa antreten.

Skandinavien: Allgemein sind einzelne Strecken, Tunnel und Brücken mautpflichtig. Zudem gibt es in mehreren Städten in Norwegen und Schweden eine sogenannte City-Maut, deren Höhe vom Wochentag und der Uhrzeit abhängig sein kann. Bei der Durchfahrt durch die Mautstationen wird das Kennzeichen mit Kameras elektronisch erfasst und der Fahrzeughalter erhält später eine Rechnung nach Hause zugeschickt. Auch eine Vorauszahlung mit Kreditkarte ist möglich.

Frankreich: Fahrzeuge werden hier entsprechend ihres zulässigen Gesamtgewichts und ihrer Höhe in Klassen eingeteilt. Feste Aufbauten, wie die Aggregate von Klimaanlagen, werden dabei mit eingerechnet, Antennen und Dachboxen zählen nicht. Bei Mautstationen ohne Personal kann es daher zu falschen Höhenmessungen kommen. ADAC-Tipp: Kategorie sofort überprüfen und im Zweifelsfall das Mautpersonal rufen, um Fehler zu klären. Fehlerhafte Buchungen können allerdings auch gegen Vorlage der Quittung und einer Kopie des Fahrzeugscheins später noch reklamiert werden.[metaslider id=10234]

Italien: Technische Defekte an den Mautstationen verursachen immer wieder Probleme. Das kann dazu führen, dass man ohne zu zahlen durch eine bereits geöffnete Schranke fahren kann. ADAC-Tipp: Auf keinen Fall durchfahren ohne zu zahlen. Stattdessen Hilfeknopf drücken und Beleg anfordern. Damit kann die zu entrichtende Maut nachgezahlt werden.

Polen: Fahrzeuge sowie Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug plus Anhänger) über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zahlen nicht nur auf Autobahnen, sondern zusätzlich auch auf Schnell- und Bundesstraßen Maut. Zudem müssen sie mit einem Transponder ausgestattet sein. ADAC-Tipp: Wer den Caravan auf dem Campingplatz lässt, sollte den Transponder unbedingt deaktivieren. Sonst zahlt er für den Pkw, der Schnell- und Bundesstraßen kostenfrei nutzen darf, die zusätzliche Maut, die nur für das Gespann zu entrichten wäre.Vignette

Portugal: Auf den meisten Strecken kann nur elektronisch bezahlt werden. Dafür ist ein Transponder notwendig. Bei Fahrzeugen ohne Transponder wird das Kennzeichen gespeichert, bis die Gebühr bezahlt wurde. Dies ist allerdings erst 48 Stunden nach der letzten Fahrt durch ein Mautportal möglich. Wer bereits vorher wieder Richtung Heimat reist, hat dann keine Möglichkeit, die Gebühren ordnungsgemäß zu begleichen. ADAC-Tipp: Darauf achten, dass der Mietwagen mit einem Transponder ausgestattet ist.

Slowenien: Für Urlauber ist oft nicht klar, in welche Kategorie das eigene Fahrzeug fällt. Dadurch kann es zum Kauf der falschen Vignette kommen. ADAC-Tipp: Vorab über die Einteilung informieren, denn bei Wohnmobilen bis 3,5 t zGG gibt es immer wieder Unklarheiten. Ist man mit der falschen Vignette unterwegs, wird ein Bußgeld von bis zu 800€ fällig.

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Vignette

Ungarn: Hier gibt es nur noch eine elektronische Vignette, die so genannte e-Matrica. Beim Kauf kann es leicht zu einem Registrierungsfehler des Kennzeichens kommen. ADAC-Tipp: Die Richtigkeit aller angeführten Daten, insbesondere des Kfz-Kennzeichens und der Gültigkeitsdauer genau überprüfen und erst dann den Kontrollabschnitt unterschreiben. Jede nachträgliche Änderung kostet fünf Euro. Wer einen Fehler nicht bemerkt, fährt ohne gültige Vignette und muss mit einer Nachzahlung von etwa 50 Euro rechnen. Wer die Nachzahlfrist versäumt, dem drohen etwa 200 Euro Strafe.
Wichtig: Der Kontrollabschnitt sollte unbedingt zwei Jahre zu Beweiszwecken bei etwaigen späteren Reklamationen aufbewahrt werden.

Egal wohin die Reise geht: Autofahrer sollten sich vor Reisebeginn über die Mautbestimmungen im Urlaubsland informieren – denn der Mautdschungel im vereinten Europa ist dicht. Und: Mautsündern drohen harte Strafen. In Österreich beginnt die Strafgebühr beispielsweise bei 120 Euro, in der Schweiz liegt sie bei 190 Euro plus Vignettenkosten und in Tschechien ist mit 185 Euro oder mehr zu rechnen.[metaslider id=9316]

 

Für das Bezahlen an Mautstationen auf der Strecke hat der ADAC folgende Tipps:
• Geschwindigkeit frühzeitig reduzieren
• rechtzeitig einordnen, abrupten Spurwechsel vermeiden
• auch bei Stau nicht die Lkw-Spur benutzen
• seitlich nah genug an den Schalter heranfahren
• Geld oder Kreditkarte bereithalten
• bei Verlassen der Autobahn Ticket bereithalten
• falls Zahlung nicht möglich, Hilfeknopf drücken
• bei bereits offener Schranke in Italien auf jeden Fall vor Durchfahrt die Hilfetaste “aiuto-help” oder “richiesta di intervento” oder “assistenza” drücken und Quittung entnehmen
• Nachzahlung ist in bestimmten Ländern möglich: in Italien beispielsweise bis zu 15 Tage später an sogenannten Punto-Blu-Stellen oder per Überweisung
• bei Unsicherheiten lieber Schalter mit Personal wählen
• Wenden und rückwärts fahren ist auf Autobahnen und somit auch an Mautstationen verboten. Wer sich gezwungen sieht, dennoch rückwärts die Mautspur zu verlassen, muss das Personal informieren und dessen Anweisungen folgen. Wer trotz des Verbots zurücksetzt und dabei erwischt oder gefilmt wird, dem droht beispielsweise in Italien ein Bußgeld in Höhe von 419 Euro.

Weiterführende Informationen:

Rechtsberatung in Mautfragen

Fakten zur aktuellen Mautsituation

 

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