Strand und Pool – Welche Regeln Urlauber beachten müssen

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Köln, Juni 2017. Kaum ist der Sommer da, macht sich Urlaubsstimmung breit – richtige Sonnenanbeter verschlägt es in den heißen Tagen natür-lich in den Süden. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, erläutert, worauf es beim Sonnen an Strand oder Pool zu achten gilt, damit der Urlaub auch garantiert unbeschwert verläuft.

Liegen mit einem Handtuch reservieren

„Ob es gestattet ist, Liegen vorab mit einem Handtuch reservieren, hängt von den Hotelregeln vor Ort ab und lässt sich nicht pauschal beantworten“, erläutert der Rechtsanwalt. Während einige Hotels die gängige Praxis tole-rieren, räumen andere die Handtücher einfach weg. Auch am Strand wer-den Handtücher von den Liegen entfernt – nicht zuletzt, weil diese oftmals kostenpflichtig sind. Eins ist klar: Mit einer Reservierung zieht man die Missgunst anderer Hotelgäste auf sich. Es empfiehlt sich also, als Urlau-ber einfach frühzeitig an Strand oder Pool zu sein, um einen guten Platz zu ergattern.

 

Kleiderordnung am Strand

Die Kleiderordnung variiert von Land zu Land. In muslimischen Ländern gilt gerade für Frauen oft ein strengerer Dresscode – hier ist es also sinn-voll, sich als Urlauber vorab über spezifische Regelungen informieren. „Dass an manchen Stränden Kinder auch mal nackt umherlaufen dürfen, sollten Erwachsene nicht als Anreiz sehen, es ihnen gleich zu tun“, so Mingers. „Oben ohne wird häufig noch toleriert. Nacktbaden ist für Er-wachsene allerdings nur an ausgewiesenen FKK-Stränden erlaubt, da sich andere Urlauber sonst gestört fühlen könnten.“[metaslider id=5142]

FKK-Regeln

„Auch beim FKK-Baden gibt es Regeln, die beachtet werden müssen. Da-runter zum Beispiel: Handtuch unterlegen, wenn man sich auf eine Liege oder einen Stuhl setzt, keine Fotos von anderen Badegästen machen und kein Geschlechtsverkehr oder sonstige sexuelle Handlungen“, erläutert der Rechtsexperte. Außerdem gehört es zum guten Benehmen, seinem Gegenüber beim Gespräch in die Augen zu schauen und zu Fremden ei-nen gewissen Sicherheitsabstand zu wahren. Und – eine der wichtigsten Regeln am FKK-Strand – nackt sein, denn sonst hat man dort nichts verloren. In geschlossenen Restaurants oder Bars gilt aber Kleiderpflicht. An Strandbars eines FKK-Strandes ist es zwar keine Muss, Kleidung zu tra-gen, jedoch ist auch hier, allein aus Hygienegründen, ein Handtuch unter-zulegen.

Wertsachen und Haftung bei Diebstahl

Generell ist jeder am Strand für sein Hab und Gut selbst verantwortlich. „Bittet man andere Strand- oder Poolbesucher, auf die eigenen Sachen aufzupassen, so haften diese keinesfalls, falls doch etwas gestohlen wird“, mahnt Markus Mingers. Auch, wenn man persönliche Gegenstände auf dem Hotelgelände unbeaufsichtigt lässt, ist man im Falle eines Diebstahls selbst verantwortlich und nicht etwa das Hotel. „Am besten auf Nummer sicher gehen und so wenige Wertgegenstände wie möglich mit an Strand oder Pool nehmen“, rät der Rechtsanwalt abschließend.

 

Danke für diese Tipps an die Kanzlei www.mingers-kreuzer.de

 

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